Über das Onlinebanking "George" von Erste Bank und Sparkassen können Kunden künftig auch ihre Guthaben aus der betrieblichen Vorsorge einsehen. Vorerst umfasst das Angebot nur Ansprüche bei der VBV-Vorsorgekasse und der VBV-Pensionskasse. Ab Mitte Oktober sollen Kunden über die Schnittstelle auch nahtlos freiwillige Zuzahlungen in die VBV-Pensionskasse leisten können, erklärten Erste-Bank-Chefin Gerda Holzinger-Burgstaller und VBV-Pensionskassen-Chef Christian Reiss vor Journalisten.

Neben dem Gesamtblick auf die eigene Finanzsituation zeigt ein Vorsorgerechner, wie sich freiwillige Zuzahlungen langfristig auswirken und welches Kapital noch fehlt, um das persönliche Vorsorgeziel zu erreichen. Auch die erste Säule, die staatliche Pension, soll später über George angebunden werden. Inkludiert man das eigene Depot, ließen sich damit erstmals die Vermögen aller drei Säulen in einer Anwendung darstellen.

Bisher kaum Transparenz
Bei der Transparenz der Pensionsfinanzen hinkt Österreich anderen Ländern hinterher. In Schweden etwa können die Bürger über das Portal "minPension" ihre Ansprüche aus staatlicher, betrieblicher und großen Teilen der privaten Altersvorsorge überblicken. In Österreich scheiterten bisher alle politischen Commitments. Schon die SPÖ-ÖVP-Regierung beschäftigte sich vor mehr als zehn Jahren mit einer Gesamtsicht. 2020 versprach Türkis-Grün im Regierungsprogramm eine Pensions-App, die die drei Säulen zusammenführt. Umgesetzt wurde sie nicht.

Die Erste Bank spricht dazu auch mit anderen Pensions- und Vorsorgekassen. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in den nächsten Quartalen Schnittstellen hinbekommen", so Holzinger-Burgstaller. Umgekehrt verhandelt die VBV ebenfalls mit anderen Bankengruppen über eine Integration der zweiten Säule in deren Onlinebanking-Angebote.

Verknüpfung über ID Austria
Bereits jetzt erreichen die Partner mit der Initiative aber einen relativ großen Kundenkreis: Die VBV sieht sich mit 1,6 Millionen Berechtigten als größtes Portal im betrieblichen Bereich. Erste und Sparkassen kommen in Österreich auf 2,7 Millionen Konten. Die Verknüpfung der beiden Kundenportale wird durch eine Freigabe über die ID Austria möglich – die Kunden müssen aktiv zustimmen.

Die Kooperation startet nur wenige Tage nach dem Beschluss der Reform der betrieblichen Vorsorge im Nationalrat. Ab 2028 können Beschäftigte ihre Abfertigung Neu – Arbeitgeber zahlen dafür 1,53 Prozent des Bruttolohns in eine Vorsorgekasse – in einer sogenannten Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) veranlagen lassen. Anders als im herkömmlichen Abfertigung-Neu-Modell entfällt in den VVGs die renditehemmende Kapitalgarantie. Gleichzeitig bleibt das Geld bis zum Pensionsbeginn gebunden. Das ermöglicht eine langfristige Veranlagung mit höheren Risiken und Renditechancen.

Erstmals Firmenpension für alle
Neu kommt auch, dass alle Beschäftigten ihre Abfertigungsansprüche in eine Pensionskasse übertragen und so in eine lebenslange Zusatzpension umwandeln können. Bisher ist das jenen 25 Prozent der Beschäftigten vorbehalten, deren Arbeitgeber für sie freiwillig einen Firmenpensionsvertrag abgeschlossen haben. Mit der Novelle werden zudem alle erlaubten Eigenbeiträge in die Pensionskasse steuerbefreit. Entnahmen von Zuzahlungen werden ermöglicht.

Reiss begrüßt auch die größere Wahlfreiheit innerhalb der Pensionskassen. Berechtigte dürfen künftig, selbst wenn sie sich bereits in der Leistungsphase befinden, in eine Veranlagungsstrategie mit höheren Renditechancen – in der Regel mit höherem Aktienanteil – wechseln. Man sei damit nicht mehr "in der Veranlagungsgemeinschaft gefangen, mit der man in Pension gegangen ist", sagte Reiss.

Freie Wahl der Kasse
Wer Abfertigungsansprüche aus der Vorsorge- in eine Pensionskasse überträgt, kann dabei ab 2028 die Kasse frei wählen; ebenfalls ein Novum. Grundsätzlich bestimmt jedoch auch künftig der Arbeitgeber die Pensionskasse; freiwillige Aufzahlungen folgen dieser Wahl. Reiss würde hier jedoch weitergehen: "Das Gesetz gibt es momentan noch nicht her, aber irgendwann sollte der Berechtigte seine Kasse aussuchen können."

Das Vermögen österreichischer Pensionskassen entspricht nur rund sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts, in Dänemark sind es fast 200 Prozent. Die jüngste Reform werde an dieser Kluft nach Einschätzung von Reiss wenig ändern – viele Beschäftigte würden die Möglichkeiten wohl nicht kennen und daher nicht aktiv nutzen. "Das wird nicht dazu führen, dass man von sieben auf zehn Prozent des BIPs kommt. Wenn man das auf breitere Beine stellen will, muss man mehr machen. 100 Prozent des BIPs sollten das Ziel sein", so Reiss.

Als weiteren Schritt fordert Reiss eine allgemeine Möglichkeit zur Bezugsumwandlung. Einige Berufsgruppen – etwa in der IT, der Bauwirtschaft und Versicherungen sowie Politiker – können bereits heute einen Teil ihrer Bruttobezüge steuerbegünstigt für eine Pensionskassenvorsorge verwenden. (eml)