Die DWS sieht sich mit Blick auf die Debatte, ob Nachhaltigkeitsfonds Investments in Waffenhersteller erlaubt werden sollen, zu einer Klarstellung gezwungen. "Wir öffnen unsere Fonds, die ESG oder vergleichbare Begriffe im Namen tragen und den 'DWS ESG Investment Standard'-Filter anwenden, NICHT für Investitionen in Rüstungswerte", teilt der Asset Manager auf seiner Website mit.

Damit reagiert die Tochtergesellschaft der Deutschen Bank auf verschiedene Medienberichte, in denen der Eindruck erweckt wurde, die DWS würde künftig auch den Managern ihrer Nachhaltigkeitsfonds Investments in Rüstungsaktien und -anleihen erlauben. Auslöser war eine Meldung der Nachrichtenagentur "Bloomberg", die auf einem Gespräch mit DWS-Chef Stefan Hoops basierte und von mehreren Medien teils falsch interpretiert wurde. Auch FONDS professionell ONLINE hatte den entsprechenden Bericht aufgegriffen.

Keine Änderung bei den "echten" Nachhaltigkeitsfonds
Das Missverständnis rührt daher, dass Fonds gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) oft pauschal als ESG-Fonds bezeichnet werden, was nicht richtig ist. "Die Offenlegung nach Artikel 8 SFDR bedeutet im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben, dass über Ausschlüsse im Investmentuniversum, die im Verkaufsprospekt festgelegt werden, Bericht erstattet werden muss", erläutert die DWS. Deshalb unterscheide das Unternehmen bei Artikel-8-Fonds "zwischen solchen, die den 'DWS Basic Exclusions'-Filter anwenden, und solchen, die ESG oder vergleichbare Begriffe im Namen führen und den 'DWS ESG Investment Standard'-Filter anwenden".

Mit Fonds, die diesen schärferen Filter anwenden und nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Namen tragen, wird die DWS auch künftig nicht in Unternehmen investieren, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit Rüstungsgütern oder entsprechenden Dienstleistungen erwirtschaften.

Die Änderung betrifft nur den "DWS Basic Exclusions"-Filter
Geändert werden die Kriterien nur bei Fonds ohne "ESG"-Kürzel im Namen, die den "Basic Exclusions"-Filter anwenden. Bei ihnen entfällt die Umsatzgrenze für Rüstungsgüter, die bislang bei zehn Prozent lag. Hersteller geächteter Waffen wie Antipersonen-Minen, Streubomben, chemischen und biologischen Waffen bleiben auch für diese Fonds weiterhin ausgeschlossen, betont die DWS.

"Bloomberg" hatte zwar korrekt berichtet, dass die DWS die Kriterien für Fonds mit "Basic Exclusions"-Filter anpassen möchte. In Kombination mit der Überschrift "DWS hebt Beschränkungen für Rüstungsgüter-Anlagen auf" und im Gesamtkontext des Beitrags lag der – letztlich falsche – Schluss jedoch nahe, die Änderung betreffe auch die Nachhaltigkeitsfonds des Anbieters. (bm)