Card Complete zahlt Fremdwährungsgebühren zurück
Nach einer Klage gegen Gebühren beim Kreditkartenanbieter Card Complete erhalten Kunden Geld zurück.
Die Arbeiterkammer (AK) hat vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gegen die Kreditkartenfirma Card Complete Recht bekommen. Wie die AK mitteilt, kann das Urteil auch auf andere Anbieter angewendet werden.
Card Complete hat für Transaktionen in Fremdwährungen (Zahlungen und Bargeldbehebungen nicht in Euro) für ihre Kreditkarten von Visa, Mastercard und Diners Club eine Gebühr verrechnet. Es ging laut den Angaben um Entgelte in Höhe von meist 1,65 Prozent des Zahlungsbetrags – zum Teil auch 1,5 Prozent, je nach Vertrag und Zeitraum.
Doppelgebühren
Gleichzeitig mussten die Kundinnen und Kunden aber laut der Wechselkursklausel Abschläge vom jeweiligen Referenzwechselkurs hinnehmen. Also ein zusätzliches Entgelt für jede Fremdwährungstransaktion. Aus Sicht der AK unzulässig – und der OGH sah letztendlich ebenso eine unzulässige, weil intransparente, Doppelverrechnung. "Nur wenn eine Überprüfung der darin enthaltenen Leistungen sowie eine allfällige Überschneidung mit anderen Entgelten möglich ist, entsprechen Bearbeitungsgebühren laut OGH dem Transparenzgebot", heißt es in einer Aussendung der AK.
Sie hat eine Lösung mit Card Complete ausverhandelt, die eine Erstattung aller seit der Einführung der Wechselkursabschläge verlangten Bearbeitungsentgelte vorsieht – auch für bereits beendete Verträge. Eine Doppelverrechnung gab es bei den Visa- und Mastercard-Kreditkarten demnach ab 1. August 2018, bei Diners Club ab 1. März 2015.
Rückerstattungsverfahren
Betroffene können eine Rückerstattung über ein Online-Formular bei Card Complete bis zum 1. August 2026 anmelden (https://www.cardcomplete.com/rueckzahlungsersuchen/, externer Link). Das Antragsformular kann alternativ online ausgefüllt und ausgedruckt per Brief an Card Complete gesendet werden. Bei Rückerstattung müsse Card Complete den Betrag aufschlüsseln.
Die OGH-Entscheidung könne auch auf andere Kreditkartenfirmen angewendet werden, die ebenfalls häufig doppelte Gebühren für Transaktionen in Fremdwährungen berechnen würden, heißt es. Oft werden diese Kosten als Manipulationsentgelte bezeichnet. Diese können über einen AK-Musterbrief zurückgefordert werden (www.arbeiterkammer.at/cardcomplete, externer Link). (eml)















