Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat erstmals eine Strafe auf Basis der EU-Kryptowerteverordnung MiCAR verhängt. Der Kryptoriese Bitpanda muss 70.000 Euro zahlen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien war auch das erste, das von der FMA eine MiCAR-Lizenz erhalten hatte.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig. Bitpanda hat auf eine Beschwerde verzichtet, das Verfahren wurde damit beschleunigt beendet. Sanktioniert wurden Verstöße rund um ein Whitepaper, das bei der Ausgabe von Kryptowerten zu erstellen ist – analog einem Kapitalmarktprospekt bei Wertpapieren.

FMA sah Whitepaper nicht rechtzeitig
Laut der Behörde hat Bitpanda ein Kryptowerte-Whitepaper nicht spätestens drei Wochen vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt. Außerdem gab es schon vor dem Whitepaper Marketinginformationen. In Werbeunterlagen fehlte zudem der nötige Hinweis, dass die Behörde die Unterlagen weder prüft noch absegnet, und dass der Anbieter allein für den Inhalt verantwortlich ist. Auch fehlten Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer verantwortlichen Person.

Ein Bitpanda-Sprecher betonte, dass die Behörde ausschließlich Termin- und Formvorgaben beanstandete. Man habe den Token-Launch im Jahr 2025 laufend mit der Behörde abgestimmt. Alle von der FMA aufgezeigten Punkte seien jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben worden, teilte der Sprecher gegenüber der Redaktion mit.

Vision Token
Damit dürfte es um den neuen Vision-Token gegangen sein, den Bitpanda 2025 veröffentlichte. Mit dem Web3-Ökosystem-Token führte das Unternehmen die beiden bestehenden Token BEST (Bitpanda Ecosystem Token) und Pantos (PAN) zusammen. 

Aus Sicht der FMA ist die MiCAR damit vom reinen Konzessions- und Aufsichtsthema nun auch in der Strafdurchsetzung angekommen. Von der MiCAR werden nur Kryptowerte erfasst, darunter fallen bekannte Coins wie Bitcoin und Ether, oder auch Stablecoins wie USDT oder USDC. Nicht betroffen sind Security Token (tokenisierte übertragbare Wertpapiere), die EU-rechtlich unter die MiFID II-Regulierung fallen, beziehungsweise in Österreich als Finanzinstrumente unter unter das Wertpapieraufsichtsgesetz. (eml)