Bestandsprovisionen: Raiffeisenkunden können Rückzahlung beantragen
Nachdem sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereits mit anderen Banken geeinigt hat, können nun auch etliche Fonds-Kunden aus der Raiffeisen-Gruppe Rückzahlungen für Bestandsprovisionen erhalten.
In der Sache der Bestandsprovisionsrückzahlungen hatte sich die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien genauso wie zahlreiche andere Banken bereits mit dem VKI auf eine Lösung geeinigt. Nun gibt es auch mit den meisten anderen Instituten aus der österreichischen Raiffeisen-Bankengruppe ein Abkommen.
Vorgesehen ist, dass die Banken den anspuchsberechtigten Teilnehmern der VKI-Sammelaktion einen individuellen Rückerstattungsbetrag anbieten. Es ist eine Anmeldung bis 28. Februar 2026 unter www.vki.at/kick-back-2025 (externer Link) erforderlich, wie der VKI mitteilt. Anspruchsberechtigt sind Kunden, denen bis 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt von einem Raiffeiseninstitut der Bundesländer Burgenland, Tirol, Steiermark, Salzburg und Vorarlberg vermittelt wurde.
Fondsprovisionen
In der Sache geht es um unterschiedliche Ansichten über die Provisionen, die Banken von den Fondsgesellschaften in der Regel für die Vermittlung von Fonds erhalten. Die Bank erhält diese Vergütung, solange der Kunde das Produkt im Portfolio hat. Bezahlt wird das am Ende von den Kunden über die Fondsgebühren.
Legen Banken diese Provisionszahlungen den Kunden gegenüber nicht offen, sind sie nach Rechtsauffassung des VKI unzulässig und daher zurückzuzahlen. Nach Ansicht des VKI wurden die Bestandsprovisionen jedenfalls bis zum 31. Dezember 2017 nicht ausreichend offengelegt. Die Raiffeiseninstitute vertreten eine andere Rechtsansicht. (eml)














