Bisher hatten die Ermittlungsbehörden keinen Überblick, wer bei welcher Bank ein Schließfach führte. Diese Facette des Bankgeheimnisses soll nun fallen. Safes von Kreditinstituten und von gewerblichen Schließfachanbietern sollen ab kommendem Jahr ebenfalls im Kontenregister erfasst werden. Eine entsprechende Regierungsvorlage soll diese Woche im Nationalrat beschlossen werden.

Nach EU-Geldwäscherichtlinie müssen auch Schließfächer in das Kontenregister eingetragen werden. In Österreich war das bisher nicht der Fall. Welche Schließfächer hier gemeint sind, lässt die EU-Richtlinie offen. In Österreich sollen nun gesetzlich sowohl Banksafes als auch gewerblich vermietete Schließfächer von privaten Anbietern im Kontenregister erfasst sein. "Dies ist deshalb erforderlich, weil von diesen Schließfächern mindestens das gleiche Risiko hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgeht, wie von Schließfächern, die von Kreditinstituten vermietet werden", heißt es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage. Die an Bahnhöfen angebotene Gepäcksaufbewahrung für die Dauer von 24 Stunden ist aber beispielsweise nicht erfasst.

Weitere Neuerungen
Das Kontenregister gibt es seit August 2016. Es wurde im Rahmen der Steuerreform 2016 beschlossen und ist im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) verankert. Es soll Betrug erschweren und zu mehr Steuergerechtigkeit führen. Im zentralen Kontenregister sind derzeit die Girokonten, Bausparkonten, Sparbücher und Wertpapier-Depots aller Unternehmen und aller Privatpersonen bei einem in Österreich tätigen Kreditinstitut aufgelistet. Diese Liste wird nun neben den Schließfächern auch um die Kreditkonten erweitert "sofern diese durch IBAN identifiziert sind und eine Zahlungsfunktion haben", wie aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage hervorgeht.

Aufgehoben wird auch der Bann für die Geldwäschemeldestelle: Obwohl sie als zentrale Einrichtung zur Geldwäschebekämpfung gilt, hat sie bisher keinen Zugriff auf Daten des Kontenregisters. Hier wird nun Zugriff gewährt. Auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) soll nun eine direkte Einsicht ermöglicht werden. Außerdem wird festgelegt, dass die Abgabenbehörden der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Auskünfte (Amtshilfe) leisten können. (eml)

Service: Regierungsvorlage: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00474/fname_848858.pdf