Eigentlich wollte die gerade im Aufbau befindliche EU-Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ab 2028 nur rund 40 der komplexesten und riskantesten Finanzhäuser Europas direkt beaufsichtigen. Man könnte meinen, der Kandidatenkreis ließe sich rasch eingrenzen. Doch offenbar läuft es auf eine aufwendige und Verwirrung stiftende Selbsteinschätzung hinaus.

Wie der Fachverband der Finanzdienstleister mitteilt, werden rund 600 österreichische Versicherungsmakler, Versicherungsagenten und gewerbliche Vermögensberater in den nächsten Tagen aufgefordert, einen detaillierten Fragebogen zu beantworten. Ziel der Übung ist es, jene Unternehmen herauszufiltern, die potenziell unter die direkte AMLA-Aufsicht fallen. Das erstaunt, denn unter den gewerblichen Vermittlern dürfte kaum jemand auch nur in die Nähe der direkten AMLA-Aufsicht kommen.

Wer für die direkte AMLA-Aufsicht infrage kommt
Unter die direkte Aufsicht der AMLA fallen nur Finanzinstitute und deren Gruppen, die am Wege der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit Geschäft in mindestens sechs Mitgliedstaaten (einschließlich dem Heimmarkt) haben. Wer im Zuge der Dienstleistungsfreiheit auftritt, fällt zudem nur unter die Wesentlichkeitsschwelle bei 20.000 Kunden mit Sitz in jedem einzelnen Mitgliedstaat ODER wenn die ein- und ausgehenden Transaktionen 50 Millionen Euro überschreiten.

Aus AMLA-Papieren geht hervor, dass die nationalen Behörden dafür Informationen von "relevanten verpflichteten Einheiten" erheben sollen. Laut Fachverband versenden die zuständigen Gewerbebehörden in Österreich die Umfrage an die Vermittler. Offenbar liegt der Ball damit bei den magistratischen Bezirksämtern und Bezirkshauptmannschaften. Sie sind für die gewerblichen Vermittler in Österreich zuständig. 

Fachverband kritisiert Massenversendung
Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbands der Finanzdienstleister, ist über das Vorgehen nicht erfreut. Zum einen sei die Massenversendung überschießend. Kaum jemand von den gewerblichen Vermittlern werde darunter fallen. Zum anderen würden die komplexen Templates ausschließlich auf Englisch versandt. Hunderte Angeschriebene müssten sich durch den Fragebogen mühen, um festzustellen, dass sie weitgehend nicht betroffen sind, moniert Dolzer.

Allen, die einen Fragebogen bekommen, wird eine individuelle Evaluierung der Situation geraten. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss laut Fachverband der Behörde eine entsprechende Rückmeldung schicken, aus der hervorgeht, dass keine Pflicht zur vollständigen Beantwortung der Umfrage besteht. Die Frist dafür dürfte laut den Angaben kurz ausfallen. Das Wirtschaftsministerium müsse die Daten Mitte August an die AMLA schicken. (eml)