Wohnraum, Versicherung: Absetzbarkeit wird nicht wiedereingeführt
Das Finanzministerium schließt gegenüber der Redaktion aus, dass die Absetzbarkeit der Kosten für Wohnraumbeschaffung wieder eingeführt wird. Das Gleiche gilt für Versicherungsprämien.
Das Finanzministerium (BMF) teilt der zuletzt immer lauter gewordenen Forderung eine klare Absage, wonach Bürger die Kosten für Wohnraumschaffung wieder von der Steuer absetzen können sollen. Das Ministerium sieht darin keine geeignete Lösung.
Die von der damaligen Bundesregierung eingesetzte Steuerreform-Kommission habe bereits im Jahr 2014 die Absetzbarkeit der "Topfsonderausgaben" evaluiert. Dabei kam man "übereinstimmend mit entsprechenden Erfahrungswerten aus der Vollzugspraxis zum Schluss, dass sich deren Handhabung als äußerst komplex und aufwendig darstellt", heißt es gegenüber der Redaktion. "Vor diesem Hintergrund ist eine erneute Einführung derzeit nicht beabsichtigt", teilt das Ministerium mit.
Entlastung gefordert
Seit einigen Wochen macht der Vorschlag die Runde, dass die Absetzbarkeit wiedereingeführt werden sollte. Hintergrund ist, dass Wohneigentum im Umfeld steigender Zinsen und gesetzlich verschärfter Kreditvergabebedingungen immer schwerer leistbar wird. Unter anderem ging die wahlkämpfende niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit der Forderung an die Öffentlichkeit.
Ausgaben für die Wohnraumschaffung waren einst als Sonderausgaben ("Topfsonderausgaben") steuerlich abzugsfähig. Diese Möglichkeit wurde mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 abgeschafft. Betroffen sind neben Kosten der Wohnraumsanierung laut BMF unter anderem etwa auch Krankenversicherungsprämien, Einzahlungen für freiwillige Personenversicherungen oder Pensionskassenbeiträge. Vor 2016 abgeschlossene Verträge konnten bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 abgesetzt werden.
Das BMF betont, dass es andere steuerliche Entlastungsmaßnahmen gebe. Etwa die Tarifsenkungen oder die Anhebung des Familienbonus und des Kindermehrbetrags im Rahmen der ökosozialen Steuerreform sowie die Abschaffung der "kalten Progression" ab 1. Jänner 2023. (eml)