Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat im Rahmen seiner Sitzung am Montag die Finanzmarktaufsicht (FMA) ersucht, die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) zu überarbeiten. Das teilt das FMSG mit. Die Verordnung war nötig, weil das Kreditportfolio österreichischer Banken den europäischen Aufsehern zunehmend Sorge bereitete. Nach Inkrafttreten der Regelung im August brachen jedoch die Kreditvergaben in Österreich stark ein. Vor allem Jungfamilien können die Standards oft nicht erfüllen und scheitern damit bei der Immobilienfinanzierung.

FMA soll Vorschläge für Zwischenfinanzierung und Zuschüsse ausarbeiten
Die FMA soll nun ein Konzept entwickeln, über das das FMSG zu Beginn des Jahres 2023 entscheiden will. Konkret wird die FMA um eine "Weiterentwicklung" der Verordnung in zwei Bereichen gebeten, heißt es. Zum einen soll die FMA sich Gedanken über die kurzfristigen Zwischenfinanzierungen machen. Diese Überbrückungsfinanzierungen zwischen Kauf einer neuen und Verkauf einer alten Immobilie belegen laut Bankensparte in der Wirtschaftskammer allein ein Drittel der Ausnahmekontingente, die den Banken in der Verordnung zugestanden wurden. Die Ausnahmekontingente bieten damit weniger Platz für jene Kreditnehmer, die an den KIM-Regeln scheitern. 

Zum zweiten soll die FMA außerdem Vorschläge bezüglich "nicht-rückzahlbarer Zuschüsse von Gebietskörperschaften" liefern, heißt es beim FMSG. Was genau damit gemeint ist, geht nicht hervor. Ein Sprecher der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) war zunächst weder telefonisch noch schriftlich erreichbar. 

Im weisungsfreien FMSG ist neben dem Finanzministerium auch die OeNB und die FMA vertreten. Die OeNB übernimmt im Gremium organisatorische Tätigkeiten.

Banken-Forderungen
Banken, bei denen das Kreditgeschäft eingebrochen ist, hatten zuletzt eine deutliche Rücknahme der Verordnung gefordert. Willibald Cernko, Chef der Erste Group, schlug etwa eine Absenkung der Eigenmittelquote für Kreditnehmer (seit Kurzem verpflichtend bei 20 Prozent) sowie eine Erhöhung der Schuldendienstquote vor; seit August darf Kunden kein Kredit vermittelt werden, wenn die Rate aus Zinsen und Tilgung über 40 Prozent des Nettoeinkommens liegt. 

Von einer Überarbeitung der Eigenmittel- oder Schuldendienstvorgaben ist in der FMSG-Mitteilung nicht die Rede. Wie eine Mitglied des Gremiums bereits früher gegenüber der Redaktion erklärte, liegt der Grund für die Verordnung darin, dass die Banken in den vergangenen Jahren die unverbindlichen FMSG-Empfehlungen nicht eingehalten hatten. Hätte Österreich nicht mit der Verordnung reagiert, wäre es aufgrund des Kreditportfolios der Banken zu einer Warnung des EU-Systemrisiko-Rats (ESRB) gekommen. Der Spielraum für eine Lockerung ist angesichts dieses europäischen Aufsichts-Hintergrunds eingeschränkt. 

Sorge um Finanzmarktstabilität
Fast die Hälfte des ausstehenden Kreditvolumens in Österreich ist variabel verzinst. In Zeiten steigender Zinsen kann das zu vermehrten Kreditausfällen führen und damit die Stabilität des Banksystems gefährden.

In seiner aktuellen Aussendung verweist das FMSG darauf, dass aufgrund der unsicheren ökonomischen Lage nicht nur in Österreich, sondern europaweit, die Immobilienkreditvergaben zurückgegangen sind. Steigende Zinssätze und Inflationsraten sowie die hohen Immobilienpreise würden insgesamt die Leistbarkeit reduzieren. "Eine Überschuldung der Haushalte ist keine nachhaltige Lösung für dieses Leistbarkeitsproblem", heißt es. (eml)