WKStA: "Teilweise Verhältnisse wie in den USA"
Wirtschaftsstraftaten haben sich innert zehn Jahren mehr als verdoppelt. Gleichzeitig wird es für die Behörden immer schwieriger, dagegen vorzugehen, wie die WKStA warnt.
Vor einer schwindenden Durchsetzungskraft der Behörden gegenüber Wirtschaftskriminellen warnen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der WKStA. Vertreter der Behörde machten am Mittwoch (18.3.) auf zu tiefe Strafen, auf eine Lähmung durch die "Handybeschlagnahmung Neu" und auf übersteigerte Verfahrensverzögerungen im Mantel der Beschuldigtenrechte aufmerksam.
"Wirtschaftskriminelle handeln nicht im Affekt. Sie bilanzieren das Verbrechen, sie kalkulieren ihre Gewinnchancen und preisen die Entdeckungswahrscheinlichkeit ein", sagte WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda vor Journalisten. Den Schaden würden die Steuerzahler und die redlichen Unternehmen zahlen. Wirtschaftskriminalität untergrabe den fairen Wettbewerb, es komme zu einer Erosion des Fairnessprinzips und des Vertrauens in Marktwirtschaft und Rechtsstaatlichkeit. "Sobald es sich lohnt, haben wir ein strukturelles Problem für die Gesellschaft."
Datenbeschlagnahme Neu
Einschränkungen bei der Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen sehen die Staatsanwälte durch die "Handysicherstellung Neu" (Datensicherstellung Neu). Die von ÖVP und Grünen eingeführte Regelung ist seit 2025 anzuwenden. "Davor konnte die WKStA ein Handy sofort auswerten und am nächsten Tag mit den Ermittlungen beginnen", erklärt Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler. Nach neuen Vorgaben müssen zuerst Polizei-Techniker die Daten extrahieren. Den Staatsanwälten wird nur eine aufbereitete Version vorgelegt, in der die vor der Beschlagnahme angeordneten Inhalte und Zeiträume enthalten sind. Dass man schon bei der Durchsuchungsanordnung wissen muss, was wo zu finden ist, ist aus Sicht der Staatsanwälte ein nicht nachvollziehbarer Unterschied zur Hausdurchsuchung, wo in jedem Ordner nach belastendem Material gesucht werden kann. Die erforderliche Angabe genauer Zeiträume zieht ebenfalls Probleme auf, weil sich digitale Zeitstempel verändern, sobald der Nutzer sie bearbeitet (etwa durch Umspeichern alter Fotos).
Die IT-Experten der Polizei müssen zudem die Daten nach ressourcenaufwendigen Mustern aufbereiten – jeder Verdachtsstrang müsse eigens aus dem beschlagnahmten Datenträger herausgefiltert werden. Zusammenhänge seien dadurch schwerer erkennbar. Das Bundeskriminalamt werde wohl neue Server anschaffen müssen. Zudem seien die technischen Aufbereitungen fehlerbehaftet; in einem Fall wurden Mails extrahiert, aber nicht die Anhänge. Nur weil der WKStA die Existenz der Attachments bekannt war, konnten diese nachgefordert werden. "Da entsteht die Frage, wie viel bleibt unbekannt", so Handler.
Lange Dauer und Rechtsunsicherheit
Sogar in Haftsachen dauere die Handydatenaufbereitung mehrere Wochen, eine inhaltliche Auswertung sei da noch nicht inkludiert. "Als Staatsanwalt in komplexen Verfahren muss man mehr warten, als man ermitteln darf", so Handler. Die neuen Vorgaben seien zudem mit Rechtsunsicherheit behaftet. Nach neuer Lage müssen alle Daten vernichtet werden, wenn Formdetails verletzt werden. Grauzonen sind der Ermittlungsarbeit aber inhärent. Etwa: Fallen Girokontendaten darunter, wenn die Auswertung der Buchhaltung genehmigt wurde? "Wir haben teilweise Verhältnisse wie in den USA. Es darf nicht sein, dass Verbrecher davonkommen, weil sie Formfehler geltend machen", so Handler.
Problematisch sei da auch die zunehmende Nutzung von Verschleppungstaktiken. Die Beschuldigtenrechte müssten gewahrt werden, gleichzeitig müsse man aufzeigen, wenn Verschleppung zum regelmäßigen Phänomen wird, etwa wenn Verteidiger übermäßig durch die Beeinspruchung von Formalerfordernissen die Verfahrensdauer exzessiv in die Länge ziehen. Das zahlt sich in vielen Fällen aus, weil eine lange Verfahrensdauer strafmindernd wirkt. Es müssten Grenzen zum Missbrauch gesetzt werden.
Bagatellisierung
Kritik gab es aus der Behörde auch an der Strafrechtsreform 2016, bei der mildere Strafen für Vermögensdelikte eingeführt wurden. "Wir haben in Österreich eine Bagatellisierung im Strafrecht", so Oberstaatsanwalt Martin Ortner. Seit damals können die Gerichte etwa für Straftaten wie schweren Diebstahl oder schweren Betrug einen zehnjährigen Strafrahmen nur mehr ausschöpfen, wenn ein Schaden von über 300.000 Euro nachgewiesen werden kann; zwischen 5.000 und 300.000 Euro gilt ein maximaler Strafrahmen von drei Jahren. Ein weiteres Missverhältnis nach Ansicht der Behörde: Ein einzelnes Mitglied einer Bande, das seine Opfer um mehr als 300.000 Euro prellt, ist mit derselben Höchstfreiheitsstrafe von zehn Jahren bedroht wie der Kopf der Organisation, der diesen Betrug in vielfacher Weise koordiniert.
"Wir müssen dazu übergehen, die Strukturen stärker zu bestrafen", so Ortner. Er verwies auf das Suchtrecht, wo eine stärkere Eskalation der Strafhöhe je nach Umfang und Zahl der Delikte besteht. Auch in Deutschland oder Großbritannien kenne das Wirtschaftsstrafrecht solche Vorgaben.
Massive Zunahme
Die Zahlen der vergangenen Jahre deuten darauf hin, dass Wirtschaftskriminalität zunehmend zum Geschäftsmodell wird. Europol betrachte die Wirtschaftskriminalität als den am stärksten wachsenden Bereich der Organisierten Kriminalität, so Ortner. In Österreich sei in der vergangenen Dekade die Zahl der beim Bundeskriminalamt registrierten Wirtschaftsstraftaten von rund 22.000 auf 50.000 Fälle pro Jahr gestiegen. "Der europäische Trend ist auch in Österreich angekommen", stellte Ortner fest. 70 Prozent der kriminellen Organisationen tarnen sich unter dem Mantel legaler Geschäftsstrukturen. (eml)















