Verband warnt: Versicherungsmaklern droht ein Provisionsverbot
Die EU-Kommission wird sich nicht mehr dafür einsetzen, Provisionen für Finanzprodukte generell zu untersagen – zumindest vorerst. Auf Versicherungsmakler, die Lebenspolizzen empfehlen, könnte ein solcher Bann aber zukommen. Darauf weist der Votum-Verband hin.
Die EU-Kommission hat klargestellt, dass sie Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie kein generelles Provisionsverbot für Finanzprodukte vorschlagen wird. Ein Hintertürchen lässt sie sich zwar offen, in drei Jahren soll erneut über ein Verbot diskutiert werden. Zudem wird es Verschärfungen bei der Anlageberatung geben, etwa mit Blick auf die Offenlegung der Zuwendungen. Allerdings könnte Versicherungsmaklern durch die Kleinanlegerstrategie Ungemach bei der Vermittlung von Lebenspolizzen drohen. Darauf weist der in Deutschland angesiedelte Branchenverband Votum hin, der die Interessen unabhängiger Finanzdienstleister in Europa vertritt.
Im Detail geht es darum, dass der Entwurf der Kleinanlegerstrategie auch diverse Änderungen an der seit 2016 geltenden EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vorsieht. Unter anderem soll Artikel 30 der IDD geändert werden. Der Inhalt des geplanten Artikel 30, Absatz 8, lautet in der Übersetzung des Votum-Verbandes so: "(8) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Versicherungsvermittler, wenn er den Kunden darüber informiert, dass die Beratung auf unabhängiger Basis erfolgt, folgendes tun muss: 1. eine hinreichend große Zahl von auf dem Markt verfügbaren Versicherungsprodukten bewerten, die hinsichtlich ihrer Art und ihrer Produktanbieter hinreichend diversifiziert sind, (…) 2. keine Gebühren, Provisionen oder andere monetäre oder nicht-monetäre Vorteile annehmen und einbehalten, die von einem Dritten oder einer Person, die im Namen eines Dritten handelt, im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung für Kunden gezahlt oder gewährt werden."
Unabhängige Beratung
Angesichts der Formulierungen, die auf die unabhängige Beratung abzielen, können die Versicherungsmakler kaum davon ausgehen, dass ein Provisionsverbot vom Tisch ist. So streicht der Verhaltenskodex der österreichischen Versicherungsmakler ausdrücklich deren Unabhängigkeit hervor.
Der Fachverband der Versicherungsmakler in Österreich gab auf Anfrage keine Einschätzung ab, was der Passus für die hiesige Branche in der Praxis bedeutet. Geschäftsführer Erwin Gisch betonte, man werde den Vorschlag prüfen, wenn er tatsächlich veröffentlicht sei. Außerdem sei der Vorschlag "lediglich der Ausgangspunkt des Gesetzgebungsprozesses". Man werde sich weiter auf die Interessensvertretung konzentrieren.
Vorschlag am 24. Mai erwartet
Ob die betreffende Passage so in die endgültige Fassung der Kleinanlegerstrategie Eingang finden wird, bleibt abzuwarten. Noch handelt es sich um einen Entwurf. Ihren endgültigen Vorschlag möchte die EU-Kommission am 24. Mai vorstellen. Danach müssen noch Europaparlament und Mitgliedstaaten zustimmen. Ferner muss eine EU-Richtlinie in jedem Land in nationales Recht umgesetzt werden.
Allerdings könnte ein Provisionsverbot für Lebensversicherungen noch über einen weiteren Weg kommen. In Deutschland warnt der AfW Bundesverband, dass dies über eine geplante "Ermächtigung" der EU-Kommission per delegierter Rechtsakte geschehen könne. Solche Rechtsakte muss jeder Staat direkt umsetzen – und in dem geplanten, geänderten Artikel 30, Absatz 9, der IDD heißt es in der Übersetzung der Redaktion: "Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 38 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um näher festzulegen, wie Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen bei der Durchführung von Versicherungsvertriebstätigkeiten in Bezug auf Versicherungsanlageprodukte die in diesem Artikel festgelegten Grundsätze einzuhalten haben." (jb/eml)