Altbau-Wohnhäuser haben einen besonderen Charme, nicht nur wegen ihrer Eigenschaften und zumeist guten Lagen, sondern auch wegen der vergleichsweise günstigen Mieten, wenn sie dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen. Damit soll Schluss sein, fordern Verbände und die Wirtschaftskammer (WKO) in einem offenen Brief an Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler (SPÖ).

Die Unterzeichner fordern, dass "umfassend generalsanierte Altbauten künftig mietrechtlich wie Neubauten behandelt werden". Damit müssten die Bewohner deutlich mehr Miete zahlen, was die Verbände und die WKO als notwendig erachten, weil Sanierungen wegen der "derzeitigen mietrechtlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich nicht darstellbar" seien. Allerdings würde der "besonders niedrige Energieverbrauch nach der Sanierung" die höhere Miete rechtfertigen.

Erleichterungen für Nachverdichtungen im Bestand 
Abgesehen davon fordern die unterzeichnenden Organisationen mehr Rechtssicherheit für Eigentümer und Investoren, damit Sanierungen "planbar, finanzierbar und sozial verträglich umgesetzt" werden könnten. Dafür sollen auch die Länder und Gemeinden eingebunden werden, damit Nachverdichtungen, Aufstockungen, Dachgeschossausbauten und Bestandsaktivierungen baurechtlich und durch schnellere Verfahren erleichtert werden.

Der offene Brief (externer Link) wurde im Nachgang zum "Sanierungsgipfel 2026" zahlreicher Institutionen aus der Planungs-, Bau- und Immobilienwirtschaft veröffentlicht. Er fand Ende April in Wien statt und beschäftigte sich mit dem Erhalt und der zeitgemäßen Transformation des Gebäudebestands. (ae)