US-Börsenaufsicht macht Weg für Ether-ETFs frei
Nachdem Anfang des Jahres in den USA Spot-ETFs auf Bitcoin zugelassen wurden, kommen nun auch Ether-ETFs. Die US-Börsenaufsicht SEC hat grundsätzlich grünes Licht für die Produkte gegeben.
Die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC hat die Auflage und den Handel börsengehandelter Fonds (ETFs) genehmigt, die an die Kryptowährung Ether gebunden sind. Damit könnte der Weg für einen Handel mit solchen sogenannten Ether-Spot-ETFs auf die zweitgrößte Kryptowährung nach Bitcoin noch in diesem Jahr frei sein, wie der "Spiegel" auf Basis einer Meldung der Nachrichtenagentur "Reuters" berichtet. US-amerikanische Anleger könnten so direkt und ohne Umweg über eine Kryptobörse Zugang zu der digitalen Währung erhalten. In Europa sind ETFs auf digitale Währungen nicht zugelassen.
Die Genehmigung vom Donnerstag (23.5.) ist der Meldung zufolge ein großer Erfolg für die Börsen und die Kryptowährungsbranche. Noch bis vor wenigen Tagen seien viele Analysten davon ausgegangen, dass die SEC die Anträge ablehnen würde, da die Aufsicht mit den Beteiligten nicht über die Anträge gesprochen hatte. Am Montag dieser Woche forderte die SEC Insidern zufolge die Börsen aber überraschend zur schnellen Überarbeitung ihrer Anträge auf. Damit wird es bei Ether-ETFs sicher schneller gehen als bei Bitcoin-ETFs: Hier hatte die SEC erst Anfang des Jahres nach langer Zeit und nach einer Niederlage vor einem US-Gericht im Sommer 2023 den Widerstand aufgegeben.
Acht Anbieter
Laut "Handelsblatt" haben acht Anbieter die Genehmigung erhalten: Blackrock, Fidelity, Bitwise, Van Eck, Invesco Galaxy, Franklin Templeton und Ark, der Anbieter von Tech-Investorin Cathie Wood. Der US-Vermögensverwalter Grayscale werde seinen bisherigen Ethereum Trust in einen ETF umwandeln, um die Preise der Kryptowährung genauer widerspiegeln zu können. Wann die ETFs an den Markt kommen, steht aber nicht fest. Die US-Börsen CBOE, Nyse und Nasdaq haben sich der Wirtschaftszeitung zufolge mit der SEC auf die Regeln zum Handel geeinigt, die Anbieter müssen Details der Zulassung noch mit der Aufsicht klären. Hierfür gib es keinen festen Zeitrahmen, in dem die SEC darüber entscheiden muss. (jb)