Taktwechsel im Wertpapierhandel: Bald kommt T+1
Die EU verkürzt die Wertpapierabwicklung von zwei Tagen auf einen (T+1). Österreichs Fondsgesellschaften beschleunigen gerade ihre Prozesse. Herausfordernd ist für sie ein Zeitspalt zwischen Fondsanteilen und Handel im Fonds. Auch kleinere Marktteilnehmer werden den Anpassungsdruck spüren.
Ab 11. Oktober 2027 müssen Wertpapiertransaktionen in der EU verpflichtend einen Geschäftstag nach dem Handelstag abgewickelt werden. Bisher waren zwei Tage dafür Zeit. Weitgehend fit für die Umstellung sollten die betroffenen Unternehmen jedoch schon in wenigen Monaten sein. Denn ab dem Jahreswechsel beginnt eine EU-weite Probephase.
"Die Vorbereitung auf T+1 sollte bis Ende dieses Jahres auf jeden Fall abgeschlossen sein, damit ausreichend Zeit bleibt, die Systeme zu testen", sagt Karin Hahold-Bilzer, Leiterin Markt- und Börseaufsicht in der FMA, in einem Artikel, der in voller Länge in der aktuellen Heftausgabe von FONDS professionell erschienen ist.
Halbiertes Zeitfenster
Bis Ende 2026 wird von den zahlreichen Beteiligten am Wertpapierhandel gefordert, dass sie alle Abwicklungsschritte im halbierten Zeitfenster schaffen; von der Zuteilung (welche Wertpapiere wohin gehen) über den Datenabgleich (ISIN, Preis etc.) bis zum Cash-Position-Management, das das synchrone Vorhandensein von Geld und Wertpapieren garantiert.
Dass die Vorbereitungen nicht isoliert stattfinden, sondern mit Partnern abgestimmt werden müssen, verdeutlicht Harald Frodl, Leiter Fonds-Service beim österreichischen Fondsriesen Raiffeisen Capital Management (RCM): Unter anderem arbeite die RCM daran, die Weiterleitung eigener Daten an Depotbanken oder Abwicklungsstellen zu beschleunigen, damit diese wiederum ihre Aufgaben zeitgerecht erfüllen können. Beispielsweise werden Batch-Prozesse (periodische Sammelweiterleitung größerer Brocken) auf Echtzeitprozesse umgestellt.
Um die Abwicklung zu beschleunigen, werden außerdem zunehmend individuell programmierte Datenformate durch Standardanwendungen ersetzt. Vor allem rückt der breitere Einsatz des Finanztransaktionen-Messaging-Netzwerks SWIFT in den Vordergrund. Dadurch soll das Confirmation Matching zügiger ablaufen, also der Abgleich zwischen Order der KAG und der Bestätigung durch den Broker, erklärt Frodl.
Datenqualität
Automatisierungsschritte erwartet Frodl auch bei den Depotbanken, wo das tatsächliche Settlement stattfindet. "Vor allem müssen die Daten, die notwendig sind, damit ein Geschäft abgewickelt werden kann, gewartet und in besserer Qualität als heute verfügbar sein", so Frodl. Da gehe es etwa um Informationen über die Lieferwege bei einem Wertpapiergeschäft.
Ähnliche Vorbereitungen bestätigt die Erste Asset Management. Bei noch nicht automatisierten Abläufen bestehe Handlungsbedarf, sagt Pressesprecher Dieter Kerschbaum. Über Fonds mit US-Exposure habe die Branche bereits Erfahrungen mit kurzen Abwicklungsfristen. In den USA gilt T+1 wie in anderen Märkten bereits seit 2024.
Vorteile überwiegen den Aufwand
"Wir sehen einen einheitlichen Rahmen als Vorteil. Im Moment müssen wir ja eine Diskrepanz managen", sagt Kerschbaum mit Blick auf die Unterschiede zwischen Europa und den T+1-Märkten. Der Nutzen der Umstellung überwiege den Aufwand, so Kerschbaum.
In den Unternehmen dürfte T+1 teils Digitalisierungsmaßnahmen anstoßen, die über kurz oder lang ohnehin nötig gewesen wären. Eine Fondsgesellschaft – sie wollte nicht direkt genannt werden – investiert in einen Anschluss an den Central Trade Manager (CTM) des US-Zentralverwahrers DTCC, wo Trades vollautomatisiert abgeglichen und abgesichert werden. Für die KAG fallen damit manuelle Abstimmungen mit Gegenparteien weg.
Zeitkonflikt: Fondsanteile ausgenommen
Gegenüber der Redaktion begrüßten alle befragten österreichischen Finanzunternehmen die Neuerung. Gleichwohl bleiben einige Konflikte zu lösen. Zum Beispiel eine Parallelstruktur, die spezifisch die Fondsbranche betrifft: T+1 gilt zwar für die Wertpapiertransaktionen in den Portfolios, während die Investmentfondsanteile selbst aber davon ausgenommen bleiben und weiter im T+2-Schema abgewickelt werden können. Das führt zu Schwierigkeiten.
Wird der Zeitspalt zwischen den Anlegerein- und -auszahlungen und dem Handel im Fonds nicht fristgerecht gemanagt, können zum Beispiel Überziehungen oder Überschüsse am Fondskonto entstehen. Einige Fondsgesellschaften überlegen dem Vernehmen nach, auch das Anteilsgeschäft auf T+1 umzustellen, um Probleme aus der Doppelgleisigkeit zu vermeiden.
Für börsengehandelte Fonds (ETFs) gilt die Ausnahme nicht. Sie müssen künftig wie jedes Wertpapier verpflichtend innerhalb eines Tages abgewickelt werden.
Wertpapierfirmen – Anpassungsbedarf noch zu klären
Wenig Veränderungsbedarf sahen bei einer Nachfrage die österreichischen Wertpapierfirmen (WPF). Nach Einschätzung aus drei großen Häusern dürfte der Zykluswechsel am ehesten jene treffen, die als Drittfondsmanager für Kapitalanlagegesellschaften (KAG) tätig sind; und darunter wiederum solche, die ihre Orders direkt über Broker aufgeben. Drittfondsmanager, die ihre Aufträge hingegen über die KAG platzieren, melden zurück, dass sie keine großen Änderungen erwarten.
Dennoch ist davon auszugehen, dass tatsächlich auch WPF und andere Player, die nicht direkt am Settlement-Prozess beteiligt sind, als Teil der Kette den steigenden Effizienzbedarf spüren. "Wir denken zum Beispiel, Datenqualität ist ein großes Thema", sagt dazu Hahold-Bilzer. "Jede manuelle Anpassung ist äußerst ressourcenintensiv. Automatisierung ist der Schlüssel." Umstellungserfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Dort, wo händisch Fehler behoben werden mussten, seien die Zeitverstöße angestiegen.
Strafen für Verstöße
Kommt es zu Settlement Fails, seien Strafen gemäß Penalty-Regelung der EU-Zentralverwahrerverordnung unumgänglich. "Wir haben aus der Verordnung heraus nicht die Handhabe, zu sagen, wir drücken noch einmal ein Auge zu. Ein Fehler eines Marktteilnehmers hat Auswirkungen auf die gesamte Kette. Da erwarten wir, dass sich bis dahin jeder angepasst hat", so Hahold-Bilzer.
Die Aufsicht wolle Bewusstsein schaffen, dass rechtzeitig die Schnittstellen geprüft werden und eine Due Diligence der Partner durchgeführt wird. "Es gilt das Angebot, über die Interessenvertretung, aber auch bilateral an die FMA heranzutreten, wenn es konkrete Umsetzungsfragen gibt", sagt die Expertin, "wir sind genauso interessiert wie die Industrie, dass alles passt".
Frage des Wettbewerbs
Auch aus ihrer Sicht ist T+1 unabdingbar. "Es ist nicht die Frage, wollen wir es, oder wollen wir es nicht. Wir haben globalisierte Finanzmärkte, und wenn andere effizienter sind, dann können wir nicht mithalten, wenn wir bei T+2 bleiben", so Hahold-Bilzer.
FMA-Expertin Lucia Szabóová, die den Prozess national und bei der EU-Wertpapieraufsicht ESMA begleitet, zeigt sich zuversichtlich, dass sämtliche Marktteilnehmer die Umstellung bewältigen können. "Bis heute haben wir auf internationaler Ebene keinen Showstopper identifiziert, wo jemand sagt, das geht überhaupt nicht", so Szabóová.
In der EU gibt es erst seit der Zentralverwahrerverordnung (CSDR) 2014 einen einheitlichen Abwicklungsstandard (T+2). Bei der Verkürzung auf einen Handelstag wollen Großbritannien, die Schweiz und Liechtenstein mitziehen. Der Trend geht aber zu T+0 – auf EU-Ebene stand das bereits zur Diskussion. Getrieben durch die Technologisierung, vor allem durch Decentralized Finance beziehungsweise Blockchain-Anwendungen, gilt langfristig das Echtzeit-Settlement als der Standard. (eml)
Den gesamten Artikel können Sie in der Heftausgabe 1/2026 von FONDS professionell ab Seite 268 lesen oder nach Anmeldung hier im E-Magazin.















