Der Fachverband der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer fordert von der Finanzmarktaufsicht (FMA) einen Beitrag zur Verbesserung des Bankenzugangs für neue Marktteilnehmer. Im Sinne eines funktionierenden Kapitalmarktes gehöre es auch zu den Aufgaben der Behörde, "strukturelle Herausforderungen zu erkennen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf sachgerechte Lösungen hinzuwirken", heißt es in einem Schreiben des Verbands an die FMA.

Dem Fachverband geht es um die Crypto Asset Service Provider (CASP) und die Zahlungsdienstleister. Diese klagen, dass es in Österreich schwer sei, bei einer Bank ein Konto für die Abwicklung der Kundentransaktionen oder ein eigenes Geschäftskonto zu erhalten (die Redaktion berichtete). Die Banken selbst sprechen von Geldwäschebedenken. Es dürfte zudem Wettbewerbsaspekte geben.

Investitionen in neue Strukturen fehlen
Häufig würden "technische, organisatorische und prozessuale Strukturen fehlen, um neue Geschäftsmodelle sachgerecht betreuen zu können", heißt es beim Fachverband. Ein Problem für den Markt entstehe dort, wo Ablehnungen nicht auf nachvollziehbare Einzelfälle zurückgehen, sondern "ganze Gruppen konzessionierter Anbieter pauschal ausgeschlossen werden". Von der FMA wünscht man sich nicht, den Banken Geschäftsfelder vorzuschreiben, sondern eine "Anerkennung einer bestehenden strukturellen Problematik".

Bei den Kryptodienstleistern sehen die Branchenvertreter auch eine gesetzliche Benachteiligung. Eine Bank muss die Ablehnung eines CASP nicht begründen, während zum Beispiel die Verwehrung eines Zahlungskontos für Zahlungsdienstleister auf Basis der PSD-II-Regeln von der Bank mit Argumenten untermauert werden müsse.

FMA: "Kein genereller Anspruch"
Bei der FMA sieht man hingegen keinen Handlungsspielraum. Aufgabe der FMA sei es, die Einhaltung der bestehenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu überwachen, erklärte ein Sprecher. Abgesehen vom Basiskonto für Privatpersonen gebe keinen generellen Anspruch auf eine Geschäftsbeziehung mit einer Bank. 

Konzessionierte CASPs seien zwar Teil des regulierten Finanzmarkts. Die Ausgestaltung von Geschäftsbeziehungen zwischen Marktteilnehmern bleibe jedoch Sache der jeweiligen Vertragsparteien. Ob die Behörde grundsätzlich das vom Verband beschriebene strukturelle Problem wahrnimmt, war nicht zu erfahren. (eml)