Die FWU Life Austria zahlt 464 Kunden, die Jahre nach dem Abschluss von ihrer Lebensversicherung zurücktreten wollen, einen Teil des geforderten Geldes zurück. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat vor rund eineinhalb Jahren eine Sammelklage gegen die Versicherung angestrebt. Nach intensiven Verhandlungen hätten die Parteien einen Vergleich erzielt, heißt es nun. Ein Betrag wird nicht genannt; die Forderungen der Konsumenten würden nach Abzug der juristischen Kosten zum Teil ersetzt.

Der VKI ist der Auffassung, dass der Spätrücktritt der Kunden zulässig war und Prämien samt Zinsen zurückzuzahlen sind. Die FWU Life Insurance Austria AG betrachtet die Ansprüche hingegen als unbegründet. VKI und die FWU Life begrüßen die Einigung in einer Aussendung und betonen, dass dadurch ein langwieriges und aufwendiges Verfahren vermieden wird.

Einzelvergleiche für drei Versicherungen
Bereits im Jahr 2017 hat die Versicherungswirtschaft einen Großdeal mit Kunden geschlossen, die viele Jahre nach dem Abschluss aus ihrer (schlecht laufenden) Lebensversicherung zurücktreten wollten. Dieser für die Versicherungen teure und juristisch vielfach kritisierte Spätrücktritt ist auf Basis einer EuGH- beziehungsweise OGH-Rechtsprechung möglich. EuGH und OGH sagen, dass bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht zusteht. Oft sind die gesamten Prämien verzinst zurückzuzahlen. Bei alten Verträgen waren die Rücktrittsbelehrungen in Details vielfach mangelhaft, woran auch die damals diffusen gesetzlichen Vorgaben Schuld waren. Kunden können bereits kleinste Mängel ausnutzen und mitunter einen für sie im Vergleich zum Rückkauf günstigeren Rücktritt erwirken. Mittlerweile ist das Gesetz erneuert.

Die Versicherungen Scottish Widows, FWU Life und Nürnberger hatten sich an dem Branchenvergleich 2017 nicht beteiligt. Gegen sie hat der VKI im Auftrag des Sozialministeriums Sammelklagen eingebracht. Die Nürnberger hatte erst kürzlich, wie nun die FWU, einen eigenen Deal ausgehandelt. (eml)