So hoch wird unerlaubte Bargeldausfuhr bestraft
Rund 1,2 Millionen Euro an nicht angemeldetem Bargeld hat der österreichische Zoll im ersten Halbjahr sichergestellt. Die Verletzung der Höchstgrenzen kann hohe Strafen nach sich ziehen.
Wer in die Europäische Union (EU) einreist oder sie verlässt, darf ohne Anmeldung nicht mehr als 10.000 Euro mitführen. Das sehen die Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor. Wie die Statistik des Finanzministeriums (BMF) zeigt, wurden im ersten Halbjahr 2024 auf dem Flughafen Wien rund 1,2 Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen, weil die erlaubte meldefreie Schwelle überschritten wurde. In einem besonders großen Fall ging es um 700.000 Euro, die zwei Reisende auf mehrere Gepäckstücke verteilt nach Istanbul bringen wollten.
Es laufen Ermittlungen. Das BMF gibt keine Auskunft dazu. Abseits anderer Delikte (wie Terrorismusfinanzierung) ist allein die Missachtung der Meldeschwelle von hohen Strafen bedroht. Stellen die Behörden Vorsatz fest, droht eine Bußhöhe von bis zu 100.000 Euro, bei Fahrlässigkeit liegt die Höchststrafe bei 10.000 Euro. Die Strafbemessung ist in jedem Einzelfall eigenständig zu beurteilen, wie es beim BMF heißt.
30-Tage-Frist
Grundsätzlich kann der Zoll Barmittel 30 Tage einbehalten, die Frist kann auf 90 Tage verlängert werden. Bargeld muss laut den Angaben den betroffenen Personen nicht unbedingt wieder in Cash-Form zurückgegeben werden. Eine Überweisung sei ebenfalls denkbar. Andere Barmittel wie Goldmünzen oder -barren werden nur physisch ausgefolgert.
Wer unangemeldet mit über 10.000 Euro erwischt wird, muss damit rechnen, dass ihm das gesamte Geld abgenommen wird – nicht nur der Mehrbetrag, teilt das Finanzministerium mit. Zu den Barmitteln zählen neben Cash auch Schecks, Goldmünzen und Goldbarren.
Erlaubt und gesetzeskonform angemeldet haben im ersten Halbjahr 27 Millionen Euro das Land verlassen, wobei sich diese auf 601 Anmeldungen aufteilen. Im Durchschnitt ergibt das 45.000 Euro pro Meldung. (eml)