Als Teil eines Maßnahmenpakets zur Stärkung der Finanzregulierung nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse will die Schweizer Regierung eine Sperrfrist für Boni von Top-Bankern gesetzlich verankern.

Nach den am Mittwoch (12.8.) veröffentlichten Vorschlägen der Regierung betrifft die Maßnahme die größten Banken, darunter die UBS. Demnach könnten zwischen 40 und 60 Prozent der variablen Vergütung für bis zu fünf Jahre einbehalten und erst ausgezahlt werden, wenn bis dahin keine schwerwiegenden Probleme bei der Bank aufgetreten sind.

Strengere Regeln für variable Vergütung
Damit ginge die Regelung über das bisherige prinzipienbasierte System hinaus, das den Aufschub eines Teils der variablen Vergütung lediglich empfiehlt. Andere bedeutende Finanzplätze wie Großbritannien setzen bereits einen obligatorischen Aufschub für Boni von Führungskräften durch. Dahinter steht die Überlegung, dass es mehrere Jahre dauern kann, bis die Folgen von Entscheidungen oder mögliches Fehlverhalten sichtbar werden.

Die UBS, mit Abstand die größte Bank der Schweiz, wendet seit Langem ein System aufgeschobener Boni an. Dieses berücksichtigt die Leistung und Aktienkursentwicklung sowie mögliches Fehlverhalten oder regulatorische Rückforderungen. Gemäß dem Geschäftsbericht für 2025 droht Konzernleitungsmitgliedern für bis zu 80 Prozent ihrer Boni über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren der Verfall. Für relevante Managing Directors beträgt die Sperrfrist im Schnitt 3,8 Jahre.

In diesem Jahr hatten Schweizer Abgeordnete einen separaten Plan verworfen, der ein vollständiges Verbot von Banker-Boni vorsah.

Mehr Befugnisse für die Finma
Der Bundesrat stellte den Vorschlag zur Boni-Sperrfrist zusammen mit Maßnahmen zur Stärkung der Finanzmarktaufsicht Finma vor. Das Vorhaben erfordert noch eine breite Konsultation, in der Schweiz als Vernehmlassung bezeichnet, und die Vorlage eines Entwurfs an das Parlament. Parallel dazu läuft ein separates Verfahren zu den Eigenkapitalvorschriften für die UBS.

Die Regierung schlägt vor, der Finma die Befugnis zu erteilen, Banken bei Nichtbefolgung regulatorischer Entscheidungen mit Zwangsgeldern – potenziell auf Tagesbasis – zu belegen. Hinzu käme das Recht, Verwaltungsstrafen von bis zu zehn Prozent des Jahresbetriebsertrags zu verhängen, falls Banken nach Auffassung der Behörde gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen haben. Im Gegensatz zu den meisten wichtigen globalen Regulierungsbehörden verfügt die Schweiz derzeit über keine dieser Möglichkeiten.

Zudem soll die Aufsichtsbehörde künftig Finanzinstitute öffentlich nennen dürfen, gegen die Durchsetzungsverfahren abgeschlossen wurden. Eine weitere Maßnahme sieht vor, dass Banken in schweren Fällen die Anwendung regulatorischer Anordnungen nicht mehr durch Rechtsmittel verzögern können, sondern die Anordnungen stattdessen sofort wirksam werden.

Aufsicht fordert mehr Instrumente
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht stand in den Jahren nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 in der Kritik, gegenüber Banken vorher zu nachsichtig gewesen zu sein, und strebt nun neue Befugnisse zur effektiveren Überwachung an. Der neue Behördenchef Stefan Walter hat die Vor-Ort-Prüfungen durch Finma-Mitarbeiter bei Finanzinstituten verstärkt und dringt auf mehr Instrumente für ein frühzeitiges Eingreifen.

Interessengruppen, darunter die Finanzbranche, können sich nun zu den Maßnahmen äußern. Ein Gesetzentwurf soll dem Parlament im nächsten Sommer vorgelegt werden. (mb/Bloomberg)