Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat am frühen Freitagnachmittag (24.1.) die Untersuchungshaft über René Benko verhängt. Als Haftgründe werden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen. Die Entscheidung ist rechtskräftig, teilte das Straflandesgericht mit.

Spätestens in zwei Wochen, am 7. Februar, muss das Gericht über die Fortsetzung der U-Haft entscheiden. Für Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist unabhängig vom Tat- oder Wohnort des Beschuldigten das Landesgericht für Strafsachen Wien zuständig.

Benko schweigt zu Vorwürfen
Der Tiroler Immobilieninvestor wurde am Donnerstagmorgen (23.1.) auf seinem Anwesen in Innsbruck festgenommen und noch am späten Nachmittag in die Justizanstalt Wien-Josefstadt überstellt. Bei der Einvernahme durch das Gericht am Freitag äußerte sich Benko im Beisein seines Verteidigers nicht zu den Vorwürfen. 

"Das Gericht geht von dringendem Tatverdacht und vom Vorliegen von Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr aus, weshalb die Untersuchungshaft verhängt wurde", heißt es in der Mitteilung. Benko und sein Verteidiger verzichteten auf eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien.

Den Antrag auf U-Haft hatte die WKStA gestellt, das Landesgericht musste binnen 48 Stunden darüber entscheiden. Die WKStA wirft Benko rund um die Pleite seiner Signa-Gruppe unter anderem Untreue und betrügerische Krida vor (die Redaktion berichtete). Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Insolvenz der verschachtelten Gruppe mit über tausend verbundenen Gesellschaften gilt als die größte der österreichischen Wirtschaftsgeschichte. (eml)