Regierung will mehr Geld aus Bestandsimmobilien
Um die Ausgabenexplosionen der öffentlichen Hand zu kompensieren und das Budget zu "sanieren", werden auch die Immobilieneigentümer zur Kasse gebeten.
Nach der gestrigen Präsentation des Doppelbudgets 2027/2028 ist klar, dass der Immobilienmarkt "aus budgetären Erwägungen" einmal mehr Gegenstand der politischen Maßnahmen sein wird. Konkret soll die Immobilienertragsteuer für Grundstücke im Altbestand erhöht werden. Die mit dem Budget verbundenen Gesetze befinden sich im parlamentarischen Verfahren und sollen im Juli beschlossen werden.
Die Entwürfe sehen eine Erhöhung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) beim privaten Verkauf von Grundstücken im Altbestand vor. Damit sind Liegenschaften gemeint, die vor dem 31. März 2002 angeschafft und somit ab dem 1. April 2012 von der zehnjährigen Spekulationsfrist ausgenommen sind. Der nominelle Steuersatz von 30 Prozent beziehungsweise 40 Prozent bei umgewidmeten Grundstücken bleibt zwar bestehen.
Allerdings wird für nicht umgewidmete Grundstücke im Altbestand der Prozentsatz der pauschalen Anschaffungskosten von 86 auf 80 Prozent des Veräußerungserlöses reduziert. Dadurch steigt, um "die Wertsteigerung von Grundstücken seit 2012 abzubilden", die effektive Steuerbelastung von aktuell 4,2 auf künftig sechs Prozent. Für Grundstücke, die nach dem 31. Dezember 1987 in Bauland umgewidmet wurden, wird die effektive Steuerbelastung von bisher 18 auf 21 Prozent angehoben. Geplant ist die Erhöhung für alle Veräußerungen ab dem Jahr 2027. (ae)















