Reform der zweiten Säule: Aus für Garantie-Dogma bei Abfertigung
Bewegung bei der zweiten Säule des Pensionssystems: Beschäftigte bekommen neue Möglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge.
Die Regierung gibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Wahlmöglichkeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ein Entschluss wurde nach der Ministerratssitzung am Mittwoch (22.4.) veröffentlicht.
Basis bleibt die "Abfertigung Neu", bei der alle Arbeitgeber 1,53 Prozent des Bruttolohnes in eine Vorsorgekasse einzahlen, die wiederum das Geld mit Kapitalgarantie veranlagt. Um die "Abfertigung Neu" gruppieren sich mehrere Novellierungen, wie aus einer Mitteilung des Bundeskanzleramtes hervorgeht.
Die Abfertigung, die als Einmalbetrag ausbezahlt wird, soll künftig einfacher aus den Vorsorgekassen in eine Pensionskasse oder in eine Lebensversicherung übertragen werden können. Dort ist dann eine Verrentung der gesammelten Pflichtbeiträge möglich. Damit haben auch jene 75 Prozent der Beschäftigten eine Chance auf regelmäßige monatliche Pensionsauszahlungen, deren Betriebe nicht freiwillig in eine Pensionskasse einzahlen. Momentan können nur Arbeitnehmer ihre Abfertigung in eine Pensionskasse übertragen, wenn für sie dort bereits ein Vertrag läuft (also nur rund ein Viertel). Als gesetzliches Standardprodukt wird der im Regierungsprogramm versprochene "Generalpensionskassenvertrag" eingeführt, der eine kostenfreie Übertragung in eine Pensionskasse vorsieht.
Kategorische Kapitalgarantie fällt
Der markanteste Schritt ist wohl, dass das Kapitalgarantie-Dogma für die "Abfertigung Neu" fällt: Beschäftigte können auf Antrag ein garantieloses Veranlagungsmodell wählen. Damit darf ihr Geld risikoreicher, aber dafür potenziell ertragreicher angelegt werden. Vorsorgekassen müssen künftig neben der Veranlagungsgemeinschaft für die Abfertigung eine Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (Vorsorge-VG) führen. Eine Auszahlung oder PK-Übertragung ist beim garantiefreien Produkt erst mit Pensionsantritt möglich, damit das Geld langfristig arbeiten kann.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, Chefin des Koalitionspartners Neos, verwies nach dem Ministerrat auf 22 Milliarden Euro, die in den Vorsorgekassen zwangsweise – weil eine Kapitalgarantie gilt – konservativ und daher renditeschwach veranlagt sind. Über das gesamte Erwerbsleben, so hofft Meinl-Reisinger, könne man über das neue Veranlagungssystem die Nettopension um rund zehn Prozent steigern.
Beseitigt wird bald das Ärgernis der Kontenzersplitterung – es kommt eine automatische Zusammenführung. Nach drei Jahren ohne Einzahlung werden Konten (sofern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht widersprechen) bei jener Vorsorgekasse gebündelt, bei der gerade Beiträge geleistet werden. Das bringt eine bessere Übersicht über die Ansprüche.
Kostenreduktion und Steuerzuckerl
Zudem bekommen die Vorsorgekassen eine Verwaltungskostenreduktion verordnet. Als neues Limit gelten maximal 0,6 Prozent des veranlagten Vermögens p.a. statt bisher 0,8 Prozent. Insgesamt profitiert der Sektor aber durch die Attraktivierungsmaßnahmen. Zu den Förderungen zählt, dass Pensionszahlungen aus Eigenbeiträgen in die Pensionskassen künftig steuerfrei sind. Vorsorge- und Pensionskassen sind in der Regel in einem Konzern gebündelt.
Gestrichen werden außerdem arbeitsrechtliche Beschränkungen für betriebliche Einzahlungen. Künftig können in allen Kollektivverträgen Pensionskassenzusagen gemacht werden.
Vorsorge- und Pensionskassen
Österreich hat in der bAV ein zweiteiliges System, bestehend aus den Vorsorgekassen, die die Pflichtbeiträge der Unternehmen aus der "Abfertigung Neu" verwalten, und aus den Pensionskassen, die die freiwilligen Betriebspensionsbeiträge veranlagen. Es existieren sieben Vorsorgekassen: Allianz, APK, Bonus, Valida, VBV sowie Buak (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse), Niederösterreichische Vorsorgekasse. Bei den Pensionskassen gibt es fünf überbetriebliche: Allianz, APK, Bonus, Valida und VBV und zwei betriebliche: die Bundespensionskasse (Bundesbedienstete) und die Sozialversicherungspensionskasse (Beschäftigte von Sozialversicherungsträgern). Als letzte reine Konzern-Einrichtung hat die IBM Pensionskasse ihre Konzession zum Jahreswechsel zurückgelegt. (eml)















