Auf EU-Ebene ist die Aufregung um ein drohendes Provisionsverbot in den vergangenen Monaten etwas abgeflaut. Interessensvertretungen wie der Finanzdienstleisterfachverband in Österreich haben mit ihren Warnungen vor negativen Auswirkungen auf die Produktversorgung der Konsumenten bereits ein teilweises Umdenken bei einigen Teilnehmern des EU-Gesetzgebungsprozesses erwirkt: Aus dem EU-Parlament gab es zuletzt Bedenken zum geplanten Teil-Provisionsverbot, das die Kommission in ihrem Vorschlag zur Retail Investment Strategy (RIS) skizziert.

Nun sieht es auch so aus, als würde es vor der EU-Wahl im Juni nicht mehr zu einer Finalisierung der RIS kommen, wie Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbands der Finanzdienstleister, in einem Vortrag am FONDS professionell KONGRESS in Wien sagte. Aus heutiger Sicht sei eher Entspannung angesagt, so Dolzer vor Expertenpublikum am Kongress. Höhere Wellen schlägt im Fachverband hingegen eine Studie der Arbeiterkammer (AK) gemeinsam mit dem Anbieter Fynup. In dieser wird laut Dolzer die Situation fachlich fragwürdig wiedergegeben.

Keine Honoraranbieter?
So heißt es in der 38-seitigen Untersuchung: "Es konnte neben Fynup kein weiterer Anbieter gefunden werden, welcher ein aufwandsbezogenes Honorarmodell anbietet." Dolzer weist das zurück. Im Jahr 2023 habe eine Umfrage mit Unterstützung mehrerer WKO-Fachverbände ergeben, dass von 992 befragten Versicherungsvermittlern rund 60 (auch) Honorarvermittlung anbieten und es in diesem Bereich Betriebe gibt, die sehr wohl auch aufwandsbezogene Honorare anbieten. Man müsse sich fragen, ob es bei der AK-Analyse angesichts der Beteiligung von Fynup Interessenskonflikte gab, so Dolzer. Die Autoren hätten sich nicht die Mühe gemacht, bei den Interessensvertretungen nachzufragen.

Ein anderer Wirtschaftskammerfunktionär betonte am Rande des Kongresses ebenfalls, die Studie sei "sehr ärgerlich" und habe viel Aufwand verursacht. Man sei mit einer hohen Zahl an Anfragen konfrontiert.

Transparenzfragen
Dolzer kritisiert unter anderem auch, dass die Studie bei den Produktkosten nicht ausreichend zwischen Honorar und Vermittlung unterscheidet. Berechnungen seien teils intransparent, nicht nachvollziehbar und es bleibe ein manipulativer Nachgeschmack. (Studie und Gegenargumente sehen Sie unten).

Der Fachverbandsobmann warnt zudem vor weiteren Markteingriffen, die von Konsumentenschützern in den Raum gestellt würden. Es gebe die Forderung, dass Berater verpflichtet werden sollten, den Kunden jeweils sowohl eine Honorar- als auch eine Provisionsberatung zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitsweise vorzuschreiben, sei unzulässig, betonte Dolzer. "Die Wahlfreiheit, ob man eine Honorarberatung anbietet oder eine Provisionsberatung, muss für den Einzelnen aufrecht bleiben", so der Fachverbandsobmann. (eml)


Service: 
Die Studie von Arbeiterkammer und Fynup
Die Stellungnahme des Fachverbands