PRIIPs-Umstellung: Deutsche Fondsplattformen rechnen mit Problemen
Die "Wesentlichen Anlegerinformationen" werden in wenigen Tagen von den PRIIPs-Basisinformationsblättern abgelöst – die allerdings noch nicht für alle Publikumsfonds vorliegen. Die Folge: Anfang Januar wird Beratern nur ein eingeschränktes Produktsortiment zur Verfügung stehen.
Zu Jahresbeginn werden manche Publikumsfonds für einige Tage nicht handelbar sein. Grund ist die ab dem Jahreswechsel geltende Plicht, Anlegern Basisinformationsblätter (BIB) gemäß PRIIPs-Verordnung zur Verfügung zu stellen. Darauf weisen mehrere Maklerpools und Fondsplattformen aus Deutschland ihre Vermittler hin.
Ab dem 1. Januar müssen Finanzberater ihren Kunden bei der Fondsvermittlung das PRIIPs-BIB aushändigen (Details finden Sie hier). Diese "Beipackzettel" lösen die bisher verwendeten "Wesentlichen Anlegerinformationen" ab, sie liegen aber noch nicht für alle Fonds vor.
"Einschränkungen bei der Kundenberatung"
"Nach jetzigem Stand stellen einige Fondsgesellschaften die neuen BIB jedoch nicht vorab, sondern erst zum letztmöglichen Zeitpunkt, also genau ab dem 1. Januar 2023, zur Verfügung", schreibt der Maklerpool Fonds Finanz seinen Vermittlern. "Dies führt unvermeidlich zu Einschränkungen bei der Kundenberatung. So verzögert sich die Aufnahme der BIB in verschiedene Datenbanken."
Auch Nutzer von Advisor's Studio, der Beratungsplattform der Fonds Finanz, müssten sich daher "auf eventuelle Einschränkungen im Januar" einstellen: Einzelne Fonds würden dort bis Monatsmitte "vorübergehend nicht auswählbar" sein. "Nicht nur die Fonds Finanz ist betroffen, auch Depotbanken werden sicherstellen müssen, dass Kunden die BIB erhalten", betont der Maklerpool.
Bestehende Sparpläne sind nicht betroffen
Ein Blick in die Mitteilungen der Depotbanken bestätigt das: "Ab dem 1. Januar 2023 dürfen keine Einmalanlagen ohne BIB ausgeführt werden", informiert die Fondsplattform Ebase ihre Vertriebspartner. Das gelte auch für neue Sparpläne. Bestehende Sparpläne seien von der PRIIPs-Verordnung hingegen nicht betroffen. "Somit werden Sparpläne auch ohne Hinterlegung des BIB weiter ausgeführt", heißt es in den "Partner News" der Ebase.
Die DAB BNP Paribas, eine weitere deutsche Fondsplattform, informiert ihre Vertriebspartner, dass ab dem Jahreswechsel kein Fondskauf möglich sei, "falls unserem Datenlieferanten die Basisinformationsblätter nicht rechtzeitig von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden". In diesem Fall werde die Order mit der Fehlermeldung "Basisinformationen fehlen" abgelehnt. (bm)