Just zu Beginn der Zeit der Firmenfeiern erhebt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Anklage in der Causa Polizei-Weihnachtsfeiern, einem Strang im Verfahrenskomplex Commerzialbank Mattersburg. Die im Jahr 2020 durch einen jahrzehntelangen Bilanzbetrug zusammengebrochene burgenländische Bank hatte laut Anklage in mehreren Jahren die Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen aus der Region bezahlt. Damit sollten diese in ihrer Tätigkeit beeinflusst werden.

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Bank wird angeklagt. Das Strafmaß für Vorteilszuwendung zur Beeinflussung beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe (§ 307b StGB). Zusätzlich wird vier großteils führenden Polizeibeamten der betroffenen Stationen die Vorteilsannahme (§ 306 StGB) vorgeworfen. Alle vier erfüllen die Voraussetzungen für eine Diversion statt einer Anklage: Ein Polizist war vollinhaltlich geständig, weswegen eine Diversion in Form einer Probezeit möglich war. Das Verfahren gegen die drei weiteren Beamten läuft noch. Sie haben laut WKStA die Verantwortung übernommen, weswegen zweien eine Diversion in Form eines Geldbetrages und einem eine Diversion in Form einer Probezeit angeboten wurde.

Verzicht auf Pucher-Anklage
Fallen gelassen wurde die Anklage gegen ein Vorstandsmitglied, dem nichts nachgewiesen werden konnte. Verzichtet wurde auf eine Anklage gegen Ex-Bankchef Martin Pucher, da dieser im Gesamt-Verfahrenskomplex mittlerweile rechtskräftig verurteilt und in weiteren Punkten bereits angeklagt wurde. Durch dieses Delikt wäre keine wesentliche Zusatzstrafe zu erwarten.

Es waren nicht die einzigen Zuwendungen der Commerzialbank, die von den Ermittlern untersucht wurden. Vorstandschef Pucher hatte nach dem Zusammenbruch des Instituts über großzügige Geschenke an Amtspersonen wie Bürgermeister oder an die Landespolitik ausgesagt, darunter Gold- und Silberbarren sowie VIP-Tickets für Fußballspiele. Im sogenannten "Geschenkeakt" wurde gegen rund 120 mutmaßliche Geschenkempfänger ermittelt. Der Großteil wurde unter anderem mangels Nachweisbarkeit eingestellt. 

Im Verfahrenskomplex Commerzialbank ermittelt die WKStA gemeinsam mit der SOKO Commerz und dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) weiterhin wegen gewerbsmäßig schweren Betruges, Untreue, betrügerischer Krida, Bilanzfälschung, Geldwäscherei sowie wegen diverser Korruptionsvorwürfe. Derzeit gehe man von einem Schaden von zumindest 600 Millionen Euro aus, so die WKStA. (eml)