Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien bestätigt, dem zufolge der frühere Banker Julius Lindbergh Meinl V. einem getäuschten Anleger Schadenersatz leisten muss. Das Gericht sah eine "arglistige Irreführung" in der Vermarktung der Meinl-European-Land-Papiere (MEL). Laut der Tageszeitung  "Der Standard" muss Meinl rund 603.000 Euro zahlen – das Urteil ist rechtskräftig.

Die MEL-Papiere galten Anfang der 2000er-Jahre als sichere Anlage, wurden breit beworben, unter anderem im Fernsehen, und entwickelten sich zunächst positiv. Mit der Immobilien- und Finanzkrise 2007 brach der Kurs jedoch dramatisch ein – ohne anschließende Erholung, wie der OGH betont.

Erstmals hat der OGH als oberste Instanz Julius Meinl V. in einem zivilrechtlichen Verfahren persönlich zur Verantwortung gezogen. Er habe laut Gericht gewusst, dass die Papiere nicht sicherer als andere Aktien seien, habe aber dennoch irreführende Werbebroschüren und fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen gebilligt. "Der Standard" zitiert den OGH, wonach Meinl "billigend in Kauf genommen" habe, dass Anleger aufgrund dieser Informationen investierten.

130 weitere Anlegerverfahren
Zwar hatte die Staatsanwaltschaft Wien strafrechtliche Ermittlungen eingestellt – es fehlte ihr an Vorsatznachweis –, doch "Der Standard" berichtet, dass Meinl bereits mehrere zivilrechtliche Verfahren verloren und etwa eine Million Euro bezahlt habe. Nun könnten über 130 weitere Anlegerverfahren, die vorübergehend ausgesetzt waren, wieder aufgenommen werden. Anwalt Ulrich Salburg, der den aktuellen Kläger vertritt, rechnet gegenüber der Tageszeitung mit Forderungen in Höhe von insgesamt rund sechs Millionen Euro. (gp)