OGH-Entscheidung: Bawag muss 254 Millionen Euro abschreiben
Nach 15 Jahren Rechtsstreit stellt der OGH nun klar, dass der zwischen der Bawag und der Stadt Linz abgeschlossene Swap-Vertrag nicht wirksam war. Für die Bawag bedeutet dies eine Abschreibung in Höhe von 254 Millionen Euro.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute zugunsten der Stadt Linz im Hinblick auf die Frage der Wirksamkeit des vor 15 Jahren zwischen der Bawag und der Stadt Linz abgeschlossenen Swap-Vertrags entschieden. Die Bawag war stets davon überzeugt, dass der Vertrag wirksam abgeschlossen wurde. Das heutige Urteil betreffend die Unwirksamkeit des Vertrags stellt nun einen Aspekt des langjährigen Rechtsstreits klar.
Zum Hintergrund: Der damalige Linzer Finanzdirektor hat 2007 zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Millionen Schweizer Franken mit der Bawag einen Swap, eine Art Kurs-Zins-Wette, abgeschlossen. Durch den Kursanstieg der Schweizer Währung wuchs der Wert des Swaps auf mehrere hundert Millionen Euro an, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen gewesen wären. Die Stadt Linz stellte im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem war der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bank anhängig.
Kein Einfluss auf Kapitalausschüttungspläne
Als Folge des Urteils wird die Bawag ihre derzeit gegen die Stadt Linz gebuchte Forderung in Höhe von 254 Millionen Euro bilanziell abschreiben. Diese Abschreibung wird laut Bawag keine Folgen für die Kapitalausschüttungspläne der Bank haben, da die Auswirkungen im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel in den Vorjahren vollständig berücksichtigt wurden. Dabei weist die Bank in einer Aussendung darauf hin, dass keine Entscheidung im Hinblick auf gegenseitige Ansprüche getroffen wurde. "Die Bawag wird Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt Linz gerichtlich verfolgen, sofern keine vernünftige Einigung erzielt werden kann", erklärt das Institut.
"Leider hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass der abgeschlossene Vertrag mit der Stadt Linz unwirksam ist. Es ist nun an der Zeit, dieses Kapitel abzuschließen und in die Zukunft zu blicken. Ich hoffe, dass vernünftige Parteien zusammenkommen, um sich über offene Schadenersatzansprüche zu einigen", kommentiert Bawag-CEO Anas Abuzaakouk die Entscheidung des OGH. (gp)