Für viele Häuslbauer oder -käufer wird es schwieriger, einen Immobilienkredit zu bekommen. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat in ihrer nun im Bundesgesetzblatt veröffentlichten "Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)" die Vergabestandards verschärft (externer Link zum Bundesgesetzblatt). Rechtlich verbindlich sind die Regeln ab 1. August. Davor galt der Juli als Startzeitpunkt.

Neu gegenüber dem Entwurf ist auch, dass die Geringfügigkeitsgrenze, unterhalb der die verschärften Standards nicht gelten, von 40.000 auf 50.000 Euro angehoben wurde, wie die FMA in einer Aussendung mitteilt. Das soll Renovierungen und Sanierungen erleichtern – insbesondere den Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Dieser Geringfügigkeitsbetrag gilt laut Gesetzestext für die Summe sämtlicher aushaftender Kreditverbindlichkeiten einer Person.

Individuelle Schwellen und bankinterne Grenzen
Die neuen Standards sehen sowohl individuelle Grenzen als auch Schwellen für die Banken vor. Grundsätzlich gilt künftig eine maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren, wobei den Kreditinstituten ein Ausnahmekontingent von zehn Prozent zusteht. Die Kreditrückzahlung darf nicht mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens betragen (Ausnahmekontingent fünf Prozent). Es gilt laut Aussendung eine maximale Beleihungsquote von 90 Prozent. Hier gibt es ein Ausnahmekontingent von 20 Prozent. Insgesamt dürfen bei einem Kreditinstitut maximal 20 Prozent aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.

Die Vorgaben bauen auf den Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) sowie auf einem Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) auf. "Ziel dieser Verordnung ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, Zinswende, fragilem wirtschaftlichen Umfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen", so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. Bei der Kreditvergabe muss die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers im Vordergrund stehen und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredits. (eml)