Neue Gesellschaftsform: Österreichische FlexCo nimmt Fahrt auf
Unternehmensgründer in Österreich wählen zunehmend die neue Rechtsform der FlexCo, zeigen aktuelle Daten. Auch für die Finanzvermittler ist das Modell nicht uninteressant.
In Österreich wurden in den vergangenen Jahren in Relation zur Zahl der bestehenden Betriebe immer weniger Unternehmen gegründet. Das kann langfristig nachteilig für eine Volkswirtschaft sein, denn es sind die Neueinsteiger, die mit frischen Ideen die Innovationen vorantreiben und den Wettbewerb ankurbeln. Nach jahrelangen Diskussionen über ein für Gründer vorteilhafteres Gesellschaftsmodell, das weniger starr ist als die vorherrschende GmbH, gibt es nun seit 1. Jänner die flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo oder FlexKap). Erste Zahlen zeigen, dass Hoffnungen auf eine Belebung der Gründertätigkeit nicht unberechtigt sind.
Bereits unmittelbar nach der Einführung der FlexCo im Jänner entschieden sich 1,5 Prozent der Gründer für diese Gesellschaftsform. Im März und April war der FlexCo-Anteil an den Neugründungen schon auf knapp sechs Prozent gestiegen. Das geht aus einem Bericht des Produktivitätsrates hervor. Im April waren 65 von 1.123 Gründungen eine FlexCo.
Höhere Neugründungsdynamik als üblich
Teilweise dürfte es sich tatsächlich um eine zusätzliche Belebung handeln, die über die durchschnittliche Neugründungsdynamik hinausgeht. Heuer lag der Neuzuwachs bei den Unternehmen um knapp zwölf Prozent über den üblichen Werten der Vorjahre (bereinigt um verzerrende Phasen wie die Covid-19-Pandemie oder die GmbH-Light-Möglichkeit zwischen Mitte 2013 und Anfang 2014), wie der Produktivitätsrat mitteilt.
Die FlexCo kann als Mischform zwischen GmbH und Aktiengesellschaft (AG) betrachtet werden. So können zum Beispiel Mitarbeiter unkompliziert am Unternehmensgewinn beziehungsweise am Verkaufserlös beteiligt werden, wobei solche Erlöse steuerlich vorteilhaft sind – nur ein Viertel fällt unter den progressiven Einkommensteuersatz, 75 Prozent werden hingegen mit dem Kapitalertragsteuersatz von 27,5 Prozent besteuert. Auch formal wird die Beteiligung am Unternehmen erleichtert (kein Notariatsakt).
Interessant ist die FlexCo aber nicht nur für Start-ups. Die erleichterten Bedingungen bei der Übertragung von Unternehmenswertanteilen können attraktiv sein, wenn die Eigentümerstruktur verändert werden soll oder wenn eine Unternehmensnachfolge angestrebt wird. Damit dürften sich auch in der Finanzvermittlung, wo Unternehmensnachfolge ein großes Thema ist, einige Marktteilnehmer diese Rechtsform überlegen. Rund zwei Drittel der Versicherungsmakler in Österreich sind über 50 Jahre alt und müssen intensiv über eine Unternehmensübergabe nachdenken. Die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung kann für Versicherungsmaklerunternehmen ebenfalls eine Überlegung sein, um wichtige Arbeitskräfte zu binden. (eml)