Kurz vor der Sommerpause tagte der Nationalrat an fünf Tagen hintereinander, um die anstehenden Themen durchzubringen – die längste Sitzungsstrecke seit 33 Jahren, wie der "ORF" berichtete. Beschlossen wurden dabei am Dienstag (7.7.) auch die neuen, EU-konformen Standards im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG). Mit der Novellierung erhalten Fonds bei Einhaltung gewisser Governance- und Risikomanagementvorgaben ausdrücklich das Recht, Kredite zu vergeben.

Es handelt sich um die Umsetzung der EU-AIFMD-II-Richtlinie, die bereits am 15. April in Kraft getreten ist und erstmals die EU-weite Kreditvergabe durch Fonds harmonisiert. Österreich hat die Umsetzung in nationales Recht bis dahin nicht fristgerecht geschafft.

Chancen für den Private-Credit-Markt
In Österreich war die Kreditvergabe durch Fonds bisher aufgrund des Bankwesengesetzes und rechtlicher Unsicherheiten nur eingeschränkt möglich. Durch die Neuerung verbessern sich die Chancen für eine Entwicklung des hierzulande kaum vorhandenen Private-Credit-Marktes, wie Freshfields-Partner Florian Klimscha unlängst gegenüber der Redaktion sagte. Unternehmen erhalten potenziell eine neue Fremdfinanzierungsquelle. Erlaubt ist die Vergabe nur in geschlossenen Fonds. Fondskredite an Private werden in Österreich verboten. 

Abgesegnet wurden im Nationalrat auch Anpassungen im Immobilien-Investmentfondsgesetz. Laut aktueller Regelung kommen ab 1. Jänner 2027 in Österreich eine Mindesthaltedauer von zwölf Monaten und eine zusätzliche zwölfmonatige Kündigungsfrist. Damit wird das Problem abgefedert, dass die von Natur aus illiquiden Immobilienfonds bei Rückgabewellen Assets unter Wert verkaufen müssen.

Bestandsanleger erhalten eine Übergangsregelung
Nun hat der Gesetzgeber in diese Regelung eine Ausnahme für bestehende Anleger eingezogen: Bestandskunden, die einen Immobilienfonds bis 31. Dezember 2026 besitzen, erhalten bis zum 31. Dezember 2030 eine Teil-Ausnahme von der einjährigen Rückgabefrist. Sie können in den Jahren 2027 und 2028 Anteile im Wert von jeweils 20.000 Euro ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zurückgeben, in den Jahren 2029 und 2030 liegt der Freibetrag bei jeweils 10.000 Euro.

Der Freibetrag soll je Anteilinhaber für Anteile desselben Immobilienfonds nur einmal gelten und nicht durch einen Anteilinhaber für denselben Immobilienfonds mehrfach genutzt werden können, beispielsweise durch die Rückgabe von Anteilen aus mehreren Depots. (eml)