Nachhaltigkeitspräferenzen: FMA will Raiffeisen Salzburg strafen
Die Nachhaltigkeitsinformationen, die der Raiffeisenverband Salzburg seinen Banken zur Verfügung stellte, waren aus Sicht der FMA nicht ausreichend. Auch bei der Portfolioverwaltung hat die Behörde andere Ansichten als der Bankkonzern.
Seit August 2022 müssen Finanzunternehmen die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Veranlagungskunden verpflichtend abfragen und berücksichtigen. Aus der Branche gab es damals rund um die Einführung Kritik wegen nicht stringenter Regeln: So definieren die EU-Taxonomie und die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) Nachhaltigkeit unterschiedlich, und was der Kunde darunter versteht, kann sich davon wiederum abheben. Die Bedenken, dass sich daraus Rechtsunsicherheiten ergeben, scheinen sich nun zu bestätigen.
Die Raiffeisenverband Salzburg eGen hat – nicht rechtskräftig – eine Geldstrafe von 159.000 Euro der Finanzmarktaufsicht (FMA) ausgefasst. Laut der Behörde wichen in der Anlageberatung die Empfehlungen und in der Portfolioverwaltung die Handelsentscheidungen von den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden ab. Abseits davon sei einem Teil der Kunden der Ex-ante-Kostenausweis (Vorabinformationen zu Kosten und Gebühren) nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden.
Angelegenheit zieht sich seit Jahren
Raiffeisen Salzburg überlegt, das Urteil anzufechten, wie es gegenüber der Redaktion heißt. Das laufende Verfahren will ein Sprecher nicht tiefer kommentieren. Zu erfahren war, dass es unter anderem unterschiedliche Ansichten darüber geben dürfte, wie detailliert die den Raiffeisenbanken zur Verfügung stehenden Informationen für die Nachhaltigkeitsberatung bei Anlageprodukten waren.
Die FMA äußerte sich dazu nicht. Dem Vernehmen nach hat Raiffeisen aber die Probleme zur Zufriedenheit der Behörde behoben – also den rechtmäßigen Zustand hergestellt. Was aber nicht vor Strafe schützt. Die nun veröffentlichte Sanktion soll auf eine Vor-Ort-Prüfung aus dem Jahr 2023 zurückgehen, über deren Rechtmäßigkeit seitdem gestritten wird. Damals hatte die FMA unter anderem einen Nachhaltigkeitsschwerpunkt; die Behörde prüfte verstärkt, wie die Beaufsichtigten die neuen Präferenzregeln der Kunden berücksichtigen. (eml)















