Nach OGH-Urteil: Santander zahlt Gebühren zurück
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heuer mehrere Klauseln zu Kreditbearbeitungsentgelten bei zwei Banken als unzulässig eingestuft. Die Santander Consumer Bank erstattet entsprechende Gebühren nun, teilt die Arbeiterkammer mit.
Im Jänner hat der Oberste Gerichtshof (OGH) der Arbeiterkammer (AK) in mehreren Beschwerdepunkten gegen Kreditklauseln der Santander Consumer Bank Recht gegeben. Santander zahle nach Gesprächen "unkompliziert retour", wie die AK mitteilt.
Wer einen laufenden Kredit hat, muss nichts tun, die Bank informiert bestehende Kunden aktiv und berichtigt automatisch die Salden. Bei bereits getilgten Krediten können Kunden ein Online-Formular einreichen unter santanderconsumer.at/verbandsklage (externer Link). Die Bank hat eine Hotline unter 05 0203 2650 eingerichtet.
Betroffen seien Konsumkreditverträge, die zwischen 2015 und Herbst 2023 – teilweise auch davor und danach – abgeschlossen wurden. Es gehe um über 100.000 Verträge und "Millionen", die zurückgezahlt werden sollen. Unerlaubt und damit rückerstattungsfähig sind laut AK folgende Gebühren:
Kreditbearbeitungsgebühren
Unzulässig seien bestimmte Kosten, die zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr verrechnet wurden: Eine einmalige Erhebungsgebühr, eine einmalige Lohnvormerkgebühr sowie sonstige Kosten und Gebühren, die bei Vertragsabschluss oder -abwicklung anfallen (Stundungsgebühren, Ratenplanänderungen, u.a.).
Für Konsumenten sei nicht klar, welches Entgelt welcher Leistung der Bank zuzuordnen ist. Es könne auch nicht überprüft werden, ob es zu Überschneidungen und Doppelverrechnungen kommt. Santander zahle die Kreditbearbeitungsgebühr vollständig zurück, wenn es zu Überschneidungen und Doppelverrechnungen mit anderen Gebühren gekommen ist.
Kontoführungsgebühr
In den Verträgen führte Santander zusätzlich zur Kontoführungsgebühr weitere Leistungen an, wie eine automatische jährliche Kontomitteilung und eine Zahlungsanweisungsgebühr. Die Bank zahle die Kontoführungsgebühren für alle Verbraucherkreditverträge komplett zurück.
Ebenso unerlaubt sei die 12-Euro-Gebühr bei geplatztem Lastschrifteinzug (laut AK eine "Pauschalstrafe") oder Preisaushanggebühren. Santander verlangte Entgelte für Nebenleistungen (etwa Stundung, Ratenplan) laut aktuellem Preisaushang – doch diese Preislisten können beliebig verändert werden.
Weitere Banken dürften betroffen sein
"Wir hoffen, dass sich auch andere Banken an Santander ein Beispiel nehmen", so AK-Finanzexpertin Gabriele Zgubic. Ob und inwieweit das Santander-Urteil auf die Klauseln bei anderen Instituten zutrifft, ist noch nicht geklärt.
Größere Kreise als die Santander-Entscheidung zog ein OGH-Erkenntnis aus dem Februar zu Klauseln der Bawag. Hier sah das Gericht – neben vielen anderen Bestimmungen – eine prozentuale Gebühr als nicht erlaubt an, was unter Rechtsexperten für Diskussionen sorgte. Hier geht es im Unterschied zur Santander Bank um einen Hypothekarkredit. (eml)