Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen Julius Meinl, Peter Weinzierl und andere wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil von Anlegern eingestellt. Das teilt die Behörde mit. Die Vorwürfe betrafen Zertifikate der Immobilieninvestmentgesellschaft Meinl European Land (MEL) im Investitionszeitraum von März 2005 bis Juli 2007. 

Die in der Steueroase Jersey firmierende MEL war 2002 an die Wiener Börse gegangen und hatte durch zügige internationale Expansion rasch ein Milliardenvermögen angehäuft. Tausende MEL-Anleger verloren viel Geld, als es ab 2008 zu starken Kursverlusten kam. Bereits 2007 war es zu einer Prüfung der österreichischen Finanzmarktaufsicht wegen Manipulationsverdachts gekommen. Unter anderem wurden hohe (kursstützende) Rückkäufe von Zertifikaten bekannt, von denen Anleger lange nichts wussten. In der Folge dehnten die Behörden ihre Ermittlungen aus. Auch in Jersey wurde ermittelt. In Österreich gipfelten die Untersuchungen in der vorübergehenden Festnahme von Julius Meinl V. im Jahr 2009 in Wien. Rund 15 Jahre später sind nun alle Verfahren in Wien ergebnislos eingestellt. 

Kein Nachweis
Das Betrugsverfahren wurde eingestellt, "weil ein Vorsatz auf Schädigung der Investoren am Vermögen und auf eine unrechtmäßige Bereicherung letztlich nicht nachweisbar war", wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Der Vorsatz konnte "nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit erbracht werden". Vor allem war nicht widerlegbar, "dass die Beschuldigten selbst lange daran glaubten, dass das Geschäftsmodell der MEL ein gutes und nachhaltig erfolgversprechendes und daher auch für die Anleger:innen finanziell von Vorteil wäre", so die Staatsanwaltschaft.

Ebenfalls fallen gelassen wurde "aus Beweisgründen" das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue beim Rückkauf eigener MEL-Zertifikate im Ausmaß von 1,8 Millionen Euro zwischen Februar und August 2007. "Nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen konnten die Direktoren der MEL aufgrund der für sie anwendbaren Bestimmungen der in Jersey geltenden Rechtslage davon ausgehen, zur Durchführung derartiger Käufe befugt zu sein", heißt es. Im Zweifel sei nicht nachweisbar, "dass die Beschuldigten mit dem Vorsatz handelten, ihre Befugnis wissentlich zu missbrauchen und es ernstlich für möglich hielten und sich damit abfanden, die MEL dadurch am Vermögen zu schädigen", teilt die Behörde mit.

Mammutermittlungen
Der Ermittlungsakt in dieser Causa umfasste laut den Angaben 9.563 Ordnungsnummern. Neben Rechtshilfeersuchen nach Liechtenstein und in die Schweiz wurden insgesamt sechs Gutachten aus dem Bereich Bank- und Börsenwesen beziehungsweise von Buchsachverständigen eingeholt. Insgesamt waren 40 Terabyte an Daten aufzuarbeiten, dies entspricht einer Zahl von rund 44 Millionen Büchern mit je 250 Seiten.

Im Zusammenhang mit der MEL seien nun sämtliche Ermittlungsstränge abgeschlossen und keine weiteren Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängig. (eml)