Ab 1. Mai 2023 soll eine Neuregelung in Kraft treten, die es älteren Personen erleichtert, von der Bank Geld zu borgen. Eine entsprechende Novellierung des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Über die Regierungsvorlage muss noch im Parlament abgestimmt werden.

Bisher gewährten die Banken trotz ausreichender Sicherheiten (Immobilien, Grundstücke, Eigentumswohnungen etc.) keinen Kredit, sobald gemäß Sterbetafel anzunehmen war, dass das Geld zu Lebzeiten des Kreditnehmers nicht mehr zurückgezahlt werden kann. Hintergrund waren die bisherigen gesetzlichen Einschränkungen: Der Spielraum österreichischer Banken war enger als etwa jener in Deutschland. Die Novelle, die im November in Begutachtung geschickt worden war, lehnt sich an deutsche Standards an.

"Diese diskriminierende Praxis aufgrund des Lebensalters wird nun durch diese Gesetzesänderung beendet", schreiben die Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates, Peter Kostelka und Ingrid Korosec, in einer Aussendung. Der Seniorenrat hat sich für die Anpassungen stark gemacht.

Auch beim Fachverband der Finanzdienstleister zeigt man sich erfreut: Senioren werde es "in Zukunft beispielsweise leichter fallen, einen Kredit für Reparaturarbeiten am Haus oder in der Wohnung zu finanzieren", so Fachverbands-Obmann Hannes Dolzer. (eml)