Der Schweizer Bundesrat hat am 6. Juni 2025 die Botschaft zur Genehmigung der Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Kryptowerte mit ausgewählten Partnerstaaten verabschiedet. Der erste Schritt: Die gesetzlichen Grundlagen wurden bereits am 19. Februar auf den Weg gebracht und befinden sich derzeit in parlamentarischer Beratung. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2026, der erste Datenaustausch soll 2027 erfolgen.

74 Staaten im Fokus – USA und China außen vor
Mit dem Vorschlag zur Umsetzung des Krypto-AIA schlägt der Bundesrat 74 Staaten vor, die für den Kryptomarkt von Bedeutung sind. Darunter fallen alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und die Mehrheit der G20-Staaten – mit Ausnahme der USA, China und Saudi-Arabien.

Der Austausch erfolgt nur mit jenen Staaten, die Interesse bekunden und die Anforderungen des von der OECD entwickelten Melderahmens für Kryptowerte erfüllen.

Austausch nur bei erfülltem OECD-Standard
Ein zentrales Element der Vorlage ist die Sicherstellung, dass Partnerstaaten den internationalen OECD-Kryptostandard nicht nur einmalig, sondern dauerhaft erfüllen. Dafür wird der bereits bestehende Prüfmechanismus des AIA über Finanzkonten ausgeweitet und künftig auch auf Kryptowerte angewendet.

Rechtsgrundlage wird angepasst
Um diesen erweiterten Prüfrahmen rechtlich umzusetzen, sind entsprechende Änderungen des Bundesbeschlusses notwendig. Ziel ist es, den Informationsaustausch über Kryptowerte rechtskonform und wechselseitig belastbar zu gestalten – ganz im Sinne einer international vernetzten Steuertransparenz. (mb)