Kleinanlegerstrategie: EU-Parlament präsentiert Änderungsvorschläge
Die im Europäischen Parlament zuständige Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin hat Kritik an den Plänen der Kommission für eine Kleinanlegerstrategie geäußert und einen Gegenentwurf vorgelegt. In erster Linie stößt sie sich am teilweisen Provisionsverbot.
Die Pläne der Europäischen Kommission für eine Kleinanlegerstrategie stoßen bei der im Parlament zuständigen Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin in Teilen auf Kritik. Dies zeigt die Stellungnahme, die Yon-Courtin vergangene Woche präsentiert hat. In erster Linie stößt sich die Berichterstatterin an dem von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness vorgeschlagenen teilweisen Provisionsverbot. Dies gebe Anlass zur Sorge, schreibt sie in ihrem Änderungsentwurf. Ein solches Verbot würde Interessenkonflikte nicht beheben, sondern lediglich den Weg für ein späteres vollständiges Provisionsverbot bereiten.
Dagegen spricht sich Yon-Courtin ganz klar aus. Stattdessen sollten die bisherigen Regelungen verbessert und noch transparenter für Anlagekunden gestaltet werden. Darüber hinaus macht sich die Parlamentsberichterstatterin dafür stark, die von McGuinness vorgesehene Überprüfung des teilweisen Provisionsverbots zu einem späteren Zeitpunkt nicht automatisch dazu zu nutzen, doch noch ein komplettes Verbot einzuführen. Nach dem Inkrafttreten der EU-Kleinanlegerstrategie müssten die neuen Vorgaben über einen Zeitraum von fünf Jahren beobachtet werden. Erst dann soll unvoreingenommen über Änderungen oder weitere Einschränkungen entschieden werden.
Gegen das Benchmarking
Die EU-Kommission hatte zunächst ein komplettes Provisionsverbot im Finanzvertrieb vorgeschlagen. In ihrem Entwurf für die Kleinanlegerstrategie ruderte sie dann aber zurück und begrenzte das Verbot auf den beratungsfreien Verkauf. Doch damit ist die Finanzbranche ebenfalls nicht einverstanden.
Auch einen anderen Plan der EU-Kommission lehnt Yon-Courtin ab. Dieser sieht vor, dass die EU-Regulierungsbehörden ESMA und EIOPA künftig spezielle Benchmarks entwickeln sollen, die einen üblichen Preis für bestimmte Gruppen von Finanzprodukten erkennen lassen sollen. Zwar sollen Anbieter auch höhere Gebühren verlangen dürfen, müssten dies aber begründen. Gegen diese Kostenmesslatte hat sich die Berichterstatterin nun deutlich ausgesprochen.
BVI unterstützt Änderungsvorschläge
In der Branche kommen die Änderungspläne von Yon-Courtin gut an. "Die Berichterstatterin teilt in ihrem Entwurf unsere Kritik in zentralen Punkten", erklärt etwa Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. "Wir unterstützen ihre Forderung, dass die EU vor allem auf das partielle Provisionsverbot und das Benchmarking verzichten und bei Eingriffen in den Markt Zurückhaltung üben sollte", sagt er. Schließlich seien viele der von McGuinness vorgeschlagenen Maßnahmen nicht geeignet, die Ziele der Kommission zu erreichen. Sie wirkten teilweise sogar kontraproduktiv, weil sie Kleinanleger von den Kapitalmärkten fernhielten. (am)
Kommentare
Sehr gut, nun kehrt hoffentlich Vernunft ein!!
AntwortenVor einigen Tagen habe ich hierzu auch einen Podcast vom BVI gehört. Da deutete sich schon an, dass hoffentlich Vernunft einkehren könnte. Unsäglich, was diese McGuiness da fabriziert und fabuliert! "X" Studien zeigen , dass ein Provisionsverbot sogar schädlich wäre! Noch dazu würden Versicherungsmakler (Sachwalter des Kunden!) gegenüber Versicherungsvertretern (Interessenvertreter der jeweiligen Versicherung) BENACHTEILIGT, Wahnsinn. Darüber hinaus: Die Art der Bezahlung sagt nichts, aber auch gar nichts über die Qualität der Beratung aus! Ein Beispiel für die Qualität einer Beratung eines solchen Honoraranlagenberaters findet sich weiterhin in der ARD Mediathek in der Sendung "Keine Zinsen – miese Rente" - oh mein Gott! Nicht ohne Grund gibt es gerade einmal unter 300 Honoraranlageberatern in Deutschland, welcher Kunde hat das Geld, oder wäre bereit, diese horrenden Honorare zu bezahlen (die man als Berater nehmen muss/müsste um wirtschaftlich überleben zu können)?? Denn wenn man gegen Honorar arbeitet, muss man auch ganz schlichtweg Beratungsstunden verkaufen, sonst kann man nicht überleben. Oder man gehört zu den wenigen "Glücklichen", die nur äußerst vermögende Kunden beraten, dann geht die Rechnung natürlich auf! So oder so: es wäre geradezu eine Unverschämtheit, eine Art der Vergütung verbieten zu wollen, statt dem mündigen Bürger die Wahl zu überlassen. Was für eine Unverschämtheit, zu unterstellen, dass wir eine Bevormundung bräuchten! Dabei bin ich für jede Form der Transparenz, aber wie transparent soll es denn zum Beispiel in der Wertpapierberatung noch werden? Bei einem Anlagevorschlag mit beispielsweise 15 Fonds erhält der Kunde 30 Seiten ex-ante-Kostenausweis noch dazu verbunden mit einer Hochrechnung auf fünf Jahre, seit Jahesanfang darüber hinaus die 3seitigen Basisinformationsblätter (die übrigens eine Verschlimmbesserung im Vergleich zu zweiseitigen KIDs sind und nun gar keinen brauchbaren Inhalt für Kunden mehr liefern, auch wieder eine tolle EU-Idee) - was denn noch mehr an Transparenz bitteschön??? Lange Rede kurzer Sinn: lasst den Menschen, lasst den Kunden, lasst den Verbrauchern die Wahl, so kann sich jeder für die Art der Vergütung seines Beraters entscheiden, die für ihn die richtige ist! Gut, dass es in der EU noch stimmen der Vernunft gibt!!! PS: Aus Zeitgründen habe ich nicht gegendert, mit der Bitte um Nachsicht.
schutzwürdig am 09.10.23 um 12:07AW: Sehr gut, nun kehrt hoffentlich Vernunft ein!!
AntwortenKleine Korrektur meines eigenen Beitrages. Statt "(Interessenvertreter der jeweiligen Versicherung)" meinte ich "(Interessenvertreter der jeweiligen Versicherung?)"
schutzwürdig am 09.10.23 um 12:09