Kickbacks: Raiffeisen Oberösterreich und Kärnten zahlen zurück
Im Streitfall über intransparente Bestandsprovisionen (Kickbacks) bei Fonds erhalten nun auch die Raiffeisenkunden in Oberösterreich und Kärnten Geld zurück.
Zahlreiche österreichische Banken und darunter auch größtenteils der Raiffeisensektor haben sich mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereits über die Rückzahlung von Bestandsprovisionen geeinigt. Nun erzielte der VKI "nach intensiven Verhandlungen" mit den Raiffeiseninstituten aus Oberösterreich und Kärnten eine außergerichtliche Lösung.
Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften (KAG) in den meisten Fällen eine Vergütung, solange der Kunde den Fonds im Depot hat – eine sogenannte Bestandsprovision oder Kickback. Bezahlt wird die Vergütung letztendlich vom Anleger selbst, denn die KAG entnimmt sie aus den Fondsverwaltungsgebühren, die sie dem Fondskunden verrechnet.
Offenlegungsfrage
Legen Banken diese Provisionszahlungen den Kundinnen und Kunden gegenüber nicht offen, sind sie unzulässig und müssen rückerstattet werden. Dazu gibt es höchstgerichtliche Urteile. Nach Ansicht des VKI haben die meisten österreichischen Banken diese Kickbacks bis zum 31. Dezember 2017 nicht ausreichend offengelegt. Die Banken sehen das anders.
Auf Basis der nun erzielten Einigung können Kunden eine Rückerstattung beantragen, denen bis zum 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt der Raiffeisenlandesbanken Kärnten und Oberösterreich oder der regionalen Raiffeisenbanken in diesen Bundesländern vermittelt wurde. Eine Teilnahme an der VKI-Aktion ist bis zum 8. April 2026 unter www.vki.at/kick-back-2025 (externer Link) möglich. (eml)















