Am Mittwoch (30.4.) hat der ehemalige Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich, Karl-Heinz Grasser, Privatinsolvenz beantragt. Der Eigenantrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren wurde am Bezirksgericht Kitzbühel gestellt, wie der KSV1870 mitteilt.

Das Gericht prüfe nun, ob die Insolvenzvoraussetzungen gegeben sind. Grasser war Ende März in der Causa Buwog rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er muss der Republik Österreich außerdem 9,8 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. 

Zahlungsplan: Gläubigerzustimmung dürfte schwierig werden
Aufgrund der zu erwartenden Komplexität des Schuldenregulierungsverfahrens gehen Experten des Alpenländischen Kreditorenverbands (AKV) von der Bestellung eines Insolvenzverwalters aus. Unklar ist noch, ob Grasser einen Entschuldungsantrag (Sanierungs- oder Zahlungsplan) gestellt hat oder überhaupt stellen wird. Gläubiger von einem Zahlungsplan zu überzeugen, könnte schwierig werden, zumal die Hauptgläubigerin die Republik Österreich ist, vertreten durch die Finanzprokuratur, wie man beim AKV betont.

Nach der österreichischen Insolvenzordnung kann ein Schuldner eine Restschuldbefreiung erhalten, wenn er den vereinbarten Sanierungs- oder Zahlungsplan erfüllt. Das heißt, ihm werden die darüber hinausgehenden Verbindlichkeiten erlassen. Gewisse Forderungen sind aber von einer solchen Restschuldbefreiung ausgenommen, wie man beim AKV erklärt. Dazu zählen auch Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung.

Unternehmer oder nicht?
Prüfen muss das Insolvenzgericht noch, ob Grasser als Unternehmer einzustufen ist; wenn nicht, dann wäre das Bezirksgericht in Kitzbühel zuständig, wo Grasser seinen Wohnsitz hat. Andernfalls müsste das Verfahren an das Landesgericht überwiesen werden, so die AKV-Experten. Grasser ist Gesellschafter der Valuecreation GmbH, die sich seit Oktober 2014 in Liquidation befindet.

Informationen zur Vermögenslage gibt es laut AKV erst nach Verfahrenseröffnung und nach Vorliegen des Insolvenzantrages. Insolvenzverfahren für Private und Konsumenten werden als "Schuldenregulierungsverfahren" bezeichnet, im allgemeinen Sprachgebrauch ist von "Privatinsolvenzen" die Rede, wie die AKV-Experten erklären. (eml)


Der Bericht wurde um 12:30 Uhr um die Ausführungen des AKV erweitert.