Insiderhandel zählt zu den am schwersten nachweisbaren Delikten im Börsengeschehen. Immer wieder drängt sich Beobachtern der Verdacht auf, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugehen kann, wenn just rund um die öffentliche Bekanntgabe wichtiger Unternehmensentscheidungen Kurssprünge zu sehen sind. Selten bringen die Ermittlungen tatsächlich Ergebnisse. Nun hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) einen Fall von Insiderhandel mit der Verhängung einer Rekordstrafe abgeschlossen. 

Nach Recherchen der Redaktion handelt es sich um den vor einiger Zeit abgetretenen Manager eines deutschen börsenotierten Unternehmens. Der Österreicher, über den es bereits Berichte über verspätet gemeldete Directors' Dealings gab, war vorerst für eine Anfrage der Redaktion nicht erreichbar.

Rekordstrafe
Die FMA teilte in einer Aussendung mit, ein ehemaliger Manager eines börsenotierten Unternehmens habe gestanden, dass er seine Kenntnis von nicht öffentlichen, kursrelevanten Informationen dazu genutzt hat, mit Aktien und Derivaten des Unternehmens zu handeln, bevor die Informationen mit Ad-hoc-Meldungen bekanntgegeben wurden. Angaben zur Person machte die Behörde nicht.

Durch die verbotenen Geschäfte entstand dem Manager laut FMA ein Vorteil von 104.394 Euro in Form von Gewinnen und vermiedenen Verlusten. Ein Betrag, der dem Unternehmenslenker nicht bleibt; die Behörde kassiert die Summe. Zusätzlich verhängt sie wegen Insiderhandels eine Strafe in Höhe von 704.375 Euro – die höchste, die die FMA je gegen eine natürliche Person ausgesprochen hat, wie es heißt. Auch in anderen europäischen Ländern gab es Ermittlungen in dem Fall. (eml)