Immobilienkredite: FMA veröffentlicht "neue" Empfehlungen
Da die KIM-Verordnung am 30. Juni 2025 ausläuft und nicht verlängert wird, hat die Finanzaufsicht in einem Rundschreiben ihre Empfehlungen an die Banken für die Vergabe von privaten Wohnkrediten dargelegt.
Nachdem es Anfang dieser Woche im Parlament eine offenbar "kontroverse Aussprache" mit den Vorstandsmitgliedern der Finanzmarktaufsicht, Helmut Ettl und Eduard Müller, gab, veröffentlichte die FMA am Donnerstag (26.6.) ein Rundschreiben zur soliden Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten (WIK-Rundschreiben), das den Rahmen für die Kreditvergabe nach dem Auslaufen der KIM-Verordnung am 30. Juni 2025 festlegt. "Damit setzt die FMA einen Auftrag des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) um", teilte die Aufsichtsbehörde mit und ergänzte: "Maßvolle, international übliche Vorgaben für Eigenmittel, Schuldendienst und Laufzeit sind kein Hemmschuh für gesundes Kreditwachstum, doch sie beugen Blasenbildung vor."
Empfehlungen enthalten drei Regeln
Bei dem Rundschreiben handelt es sich um keine Verordnung, sondern um die Ausformulierung der "aufsichtlichen Erwartungshaltung" und "daraus abgeleitete Verhaltensempfehlungen" der FMA. Im Einklang mit dem FMSG erwartet die Finanzaufsicht eine "solide Wohnkreditvergabe mit Hausverstand" unter Einhaltung der "drei einfachen Grundregeln für die Kreditvergabe, die mit der KIM-Verordnung etabliert wurden".
Konkret sind das: 1. Die Kreditnehmer müssen ausreichend Eigenmittel mitbringen; die Beleihungsquote soll maximal 90 Prozent betragen. 2. Die Höhe der Kreditrate soll vorsichtig festgelegt werden; als Richtwert sieht die FMA maximal 40 Prozent des Jahres-Nettoeinkommens. 3. Die Kreditnehmer sollen möglichst vor der Pension schuldenfrei sein; die Kreditlaufzeit soll maximal 35 Jahre betragen. Derartige Regeln seien in vielen Ländern der EU und auf der ganzen Welt bei Wohnbaukrediten Standard und die konkrete Bemessung sei vergleichsweise moderat, betont die FMA.
FMA sieht Gefahr einer Preisblase
Ihre strikte Haltung begründet die FMA damit, dass Immobilien immer noch deutlich überbewertet seien. "Hier besteht weiter ein Potenzial für die Entwicklung von Systemrisiken, etwa wenn einer starken Preisentwicklung mit überschießender Kreditvergabe begegnet würde", meint der FMA-Vorstand. "Auch ein Absinken der zuletzt sehr soliden Eigenkapitalquoten bei österreichischen Banken könnte dazu führen, dass das FMSG eine Maßnahme wie die KIM-V wieder in Betracht ziehen muss."
Banken können von den drei "neuen" Vorgaben abweichen, solange trotzdem eine solide Kreditvergabe gewährleistet ist. Wenn Banken von diesen Empfehlungen abweichen, müssen sie zeigen können, dass dieses größere Risiko durch ihre Risikostrategie gedeckt ist, was laut Aufsicht ein höheres Kapitalerfordernis bedeuten kann. Diese Institute wird die FMA daher besonders im Auge behalten.
Finanzminister steht hinter FMA-Empfehlungen
Am vergangenen Dienstag (24.6.) hatten die FMA-Vorstände ihre Arbeit im Finanzausschuss im Parlament verteidigt. Während Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) laut Parlamentsredaktion in der Empfehlung eine "pragmatische Vorgangsweise" ortet, kritisierten ÖVP, FPÖ und NEOS die Haltung der FMA. Die drei Parteien fordern eine "Deregulierung". SPÖ und Grüne standen auf der Seite der FMA. Die Abgeordnete Nina Tomaselli (Grüne) meint, dass leistbares Wohnen nicht über lockere Kreditvergabe ermöglicht werden könne. (ae)
Das Rundschreiben der FMA ist hier abrufbar (externer Link).