Die Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Hansainvest hat bereits im Februar 2024 Strafanzeige gegen einige ehemalige Verantwortliche des insolventen Immobilienkonzerns Signa gestellt. Hierbei geht es um die vertragswidrige Verwendung von Investments innerhalb der Signa-Gruppe des ebenfalls insolventen Unternehmers René Benko. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" ("SZ").

Die Hansainvest hat die Anzeigen auf Nachfrage von FONDS professionell ONLINE in einem Statement bestätigt. Konkret ging es bei den Investments um fünf Bauprojekte in Deutschland und Österreich, für die Genussscheine gezeichnet wurden. Allerdings gingen nach und nach einzelne Signa-Gesellschaften pleite, es entstand der "SZ" zufolge ein Verlust von 60 Millionen Euro.

Service-KVG administriert nur Gelder
Wichtig ist, dass die Hansainvest selbst kein Geld investiert hat. Die Gesellschaft, eine Tochter des Versicherers Signal Iduna, ist eine Service-KVG. Sie managt kein Geld von Anlegern oder setzt mit einem Heer aus Portfoliomanagern eigene Anlagestrategien um. Ihr Geschäftsmodell sieht vor, lediglich das Geld von anderen Managern zu verwalten und Fonds zu administrieren. Damit hat sie keinen Einfluss auf die Investmententscheidungen, wie sie in der Antwort an die Redaktion betont. Das nötige Geld kam von der Signal Iduna. 

Eine Service-KVG ist aber verpflichtet, die Entscheidungen des Portfoliomanagers zu prüfen und die ordnungsgemäße Anlage des Geldes zu kontrollieren. "In dem Moment, wo strafbare Handlungen vermutet wurden, hat die Hansainvest umgehend Strafanzeige gestellt, die zur Klage führen kann", schreibt die in Hamburg ansässige Gesellschaft in ihrem Statement.

Zweckwidrige Verwendung von Geld
Was lief aber schief? Der "SZ" zufolge sind der Versicherer und die Service-KVG wahrscheinlich einem bestimmten Muster der Kapitalverwendung im Signa-Konzern mit seinen mehr als 1.000 Gesellschaften zum Opfer gefallen. Innerhalb der Signa wurden neue Anlagegelder teilweise an eine übergeordnete Gesellschaft weitergeleitet – sogenannte "Up-Stream-Loans". Wenn Geld zweckgebunden in eine Projektgesellschaft floss, sprach man von einem "Down-Stream". Das über die Hansainvest geflossene Geld sollte über die Emittentin der Genussscheine in Bauprojekte investiert werden.

Das geschah aber nicht, berichtet die Zeitung weiter. Die Gelder gingen an die Signa Development Selection (SDS) – und damit "Up-Stream". Dafür gab es wohl einen guten Grund, vermutet die "SZ" nach Sichtung von Protokollen zu den Vorgängen, die ihr vorliegen: Die Erlöse aus Genussscheinen wandelten sich in Eigenkapital. Die SDS habe demnach das mit den Genussscheinen eingenommene Geld als Eigenkapital betrachtet. Auf diese Weise ließ sich also die Eigenkapitalquote steigern, womit man andere Investoren zu beeindrucken versuchte. 

Verstoß gegen österreichische Gesetze
Allerdings ist ein Weiterreichen von Geldern an übergeordnete Gesellschaften nach österreichischem Gesetz verboten. Doch dieses Verbot sei bei Signa kein Thema gewesen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" aus den Protokollen weiter. Die Liquidität sei so gesteuert worden, dass man das Geld dorthin gebracht habe, wo es gebraucht wurde. Etliche Darlehen seien so zum Jahresende wieder ausgeglichen worden.

Der ehemalige Chef der SDS verwahrt sich aber gegen den Vorwurf, der Geldfluss sei vertragswidrig gewesen. Die Hansainvest hätte jederzeit die Möglichkeit gehabt, sich den Bilanzposten "Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen" erklären zu lassen, sagte er der "SZ" zufolge gegenüber der Staatsanwaltschaft. Die Hansainvest weist das zurück: "Bei der Argumentation, dass die tatsächliche Verwendung des Signa zur Verfügung gestellten Genusskapitals nicht hinreichend durch die Hansainvest kontrolliert wurde, handelt es sich um Schutzbehauptungen aus dem Signa-Umfeld", schreibt sie in dem Statement.  

Schriftliche Zusicherung
Weiter betont die Service-KVG, dass bei der Gewährung dieser Genussscheine jeweils entscheidend gewesen sei, in ein konkretes, zuvor geprüftes Immobilienprojekt zu investieren und nicht in den Signa-Konzern. Dafür habe man sich stets explizit schriftlich zusichern lassen, dass das zur Verfügung gestellte Kapital "vollständig und ausschließlich" projektbezogen verwendet werden darf. "Diese Zusicherungen wurden mehrfach nicht eingehalten. Dies zeigen auch die Ermittlungen der österreichischen Kriminalpolizei für jedes einzelne Investment", so die Hansainvest weiter. (jb)