Im Privatinsolvenzverfahren gegen den zu vier Jahren Haft verurteilten ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ehemals FPÖ) haben bisher sechs Gläubiger Forderungen in Höhe von 34 Millionen Euro angemeldet. Das berichtet das Kreditorenserviceunternehmen KSV1870.

Bei der Eröffnung des Verfahrens im Mai wurde die Höhe der Verbindlichkeiten mit knapp 21 Millionen Euro angegeben. Davon etwa 7,9 Millionen Euro an Steuerschulden beim Finanzamt und 12,7 Millionen Euro an Forderungen der Republik.

Mitverurteilter hält sich Regress offen
Laut KSV1870 kommt dazu nun ein Anspruch über knapp 12,5 Millionen Euro einer der sechs Personen, die im Buwog-Strafverfahren mitverurteilt wurden. Indem der Mitverurteilte seine Ansprüche im Insolvenzverfahren einbringt, halte er sich die Möglichkeit des Regresses bei Grasser offen.

Indes hat das Bezirksgericht Kitzbühel einen für 6. August 2025 angesetzten Termin, bei dem Grasser und Gläubiger über den Zahlungsplan (Grasser bietet eine Quote von drei Prozent) verhandeln hätten sollen, wieder abberaumt. Insolvenzverwalter Herbert Matzunski hat nach KSV-Angaben "vor wenigen Tagen" zahlreiche Grasser-Steuerbescheide vom Finanzamt übermittelt bekommen. Zu viele, als dass sie in der Kürze geprüft werden hätten können.

Grasser-Vermögen noch nicht verkauft
Noch nicht abgeschlossen ist demnach zudem die Verwertung des Vermögens, deren Ergebnis wesentlich für die Anerkennung des Entschuldungsvorschlags ist. Insbesondere geht es um Uhren, Schmuck und ein Fahrrad, wie es heißt.

Ebenso müsse geprüft werden "ob allfällige Ansprüche im Rahmen der Anfechtung für die allgemeine Insolvenzmasse zu realisieren sind". Interessant: Das ist laut den Angaben nicht leicht, denn die Haft Grassers erschwere den Informationsaustausch mit dem Insolvenzverwalter.

Haftfreigang am Wörthersee
Ein Argument, das aus Sicht der Gläubiger momentan mit Erstaunen wahrgenommen werden dürfte. Denn zahlreiche Medien – zuerst die "Kronen Zeitung" – berichten, dass Grasser am Wochenende, nur acht Wochen nach Haftantritt, in einer Nobelbar am Wörthersee gesichtet wurde. Was medial von Juristen kritisiert wurde.

Zwar können Ausgänge gemäß Strafvollzugsgesetz (Paragrafen 93, 99, 99a) unter bestimmten Bedingungen zwei Mal im Quartal genehmigt werden. Dies zur "Regelung wichtiger persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Angelegenheiten". Dass es dazu so kurz nach der Inhaftierung kommt, während wichtige Gläubigerfragen offenbar nur schleppend geklärt werden können, macht eine schlechte Optik.

Verurteilungen im Buwog-Verfahren – OGH setzt Schlussstrich
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im März 2025 dem 15 Jahre dauernden Buwog-Verfahren rund um die Privatisierung von Bundeswohnungen ein Ende gesetzt. Er reduzierte die Haftdauer der Angeklagten, bestätigte aber ansonsten weitgehend die erstinstanzlichen Urteile. Grasser wurde zu vier Jahren Haft und 9,8 Millionen Euro an Schadenersatz an die Republik verurteilt.

Freiheitsstrafen wurden über sechs weitere Angeklagte verhängt. Drei davon müssen zudem Schadenersatz an die Republik zahlen: der ehemalige FPÖ-Politiker sowie Lobbyist und Grasser-Vertraute Walter Meischberger (ebenfalls 9,8 Millionen Euro) und Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics (9,6 Millionen) sowie ein weiterer Angeklagter (4,8 Millionen Euro). (eml)