Golending: Hoffnung für Anleger nach OGH-Urteil
Jahre nachdem das undurchsichtige Pfandleihmodell Golending Insolvenz anmeldete, kommen die Anleger vor Gericht weiter.
Über zweieinhalb Jahre nach der offiziellen Pleite beschäftigt die Causa Golending noch immer die Gerichte. Im Juli 2022 meldete das Unternehmen, das vorgab, ein florierendes Pfandleihgeschäft zu betreiben, Insolvenz an. Da hatte es schon viele Jahre Zweifel gegeben, ob die Gesellschaft, die sich über Anleihen und Nachrangdarlehen finanzierte, wirklich ein substanzhaltiges Businessmodell betreibt. In Wien führt die Staatsanwaltschaft weiter Ermittlungen gegen verantwortliche Personen.
Für die Anleger sieht es indes trüb aus. Gläubiger sitzen auf einem Schaden von mehr als 21 Millionen Euro. In der Insolvenzmasse sind jedoch momentan nur rund 460.000 Euro vorhanden. Der Masseverwalter versucht mühsam, diverse Forderungen einzutreiben, was aufgrund des dubiosen Geldverleihsystems nur minimale Rückläufe bringt.
Hoffen nach OGH-Urteil
Nun hat die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Aigner, Lehner, Zuschin (ALZ) vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) ein Urteil erwirkt, das zumindest leichten Anlass zur Hoffnung gibt. Die OGH-Richter sagen in einer Entscheidung vom Dezember, dass ein Anleger nicht unbedingt das Kapitalmarktprospekt gelesen haben muss, damit eine Haftung des Prospektkontrollors eintritt. Für einen Ursachenzusammenhang kann es – unter gewissen Umständen – ausreichen, wenn die Prospektinhalte den Vermögensberater beeinflussen, der das Produkt empfiehlt. Der OGH hat damit die (für Anleger nachteiligen) Entscheidungen der Vorinstanzen zurechtgerückt. Es handle sich um eine Sicht, die praxisnäher sei, als jene der ersten und zweiten Instanz, so ALZ-Anwalt Sebastian Cibulka. Er gehört zum Team rund um Maximilian Weiser und Thomas Jancuska, das under anderem versucht, von den Prospektkontrolloren, die einst die Kapitalmarktunterlagen von Golending bestätigten, Geld zurückzuholen (FONDS professionell berichtete).
ALZ vertritt mittlerweile nach eigenen Angaben über 350 Geschädigte. Es dürfte noch Hunderte Anleger geben, die bis jetzt keine juristischen Schritte unternommen haben, weil sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder weil ihr Schaden zu gering ist, um das Kostenrisiko einer Klage einzugehen. Man sei deshalb im Gespräch mit einem Prozessfinanzierer, um ein Angebot auszuverhandeln, das eine risikolose Anspruchsdurchsetzung ermöglicht. Die Gruppenintervention ist noch für alle Golending-Anleger offen.
Keine Aussicht auf Entschädigung aus Insolvenzmasse
Im Zentrum stehen jene Anleger, die in Nachrangdarlehen investiert haben. Für sie besteht – anders als für die Anleihenkäufer, die vorrangig behandelt werden – aus heutiger Sicht keine Chance, aus der Masse entschädigt zu werden. Laut Cibulka haben die ALZ-Mandanten typischerweise Papiere in Höhe von 5.000 Euro und in Einzelfällen bis zu mehreren 100.000 Euro gezeichnet.
Von den angemeldeten Golending-Gläubigeransprüchen in Höhe von 21,3 Millionen Euro sind nur rund 3,2 Millionen anerkannt, es handelt sich dabei hauptsächlich um die Forderungen von Personen, die die Anleihen erworben haben. Auf dem größten Teil des Vermögensschadens sitzen die Nachrangdarlehen-Anleger mit Forderungen in Höhe von über 18 Millionen Euro. Einige davon versuchen zwar, die Nachrangigkeit vor Gericht zu bestreiten. Es liegen aber bereits mehr als ein Dutzend OGH-Entscheidungen vor, die die Nachrangigkeit bestätigen. Rund hundert Verfahren dazu sind noch offen. Die Angelegenheit bleibt eine Herausforderung für die Gerichte.
Nicht nur Kleinanleger melden übrigens laufend Forderungen nach. Im Vorjahr, rund eineinhalb Jahre nach der Pleite, hatte sich zum Beispiel eine im steuerlich günstigen Malta angesiedelte LL Capital & Partners Ltd. als Anleiheninvestorin geoutet und eine hohe Summe von knapp 1,3 Millionen Euro angemeldet. Hinter der Struktur stehen mehrere österreichische Beteiligte. Die Anleihenkuratorin meldete sich bis jetzt auf Anfrage dazu nicht zurück. (eml)