Die AO Raiffeisenbank, eine Hundert-Prozent-Tochter der österreichischen Raiffeisen Bank International (RBI), muss der Rasperia Trading Limited 2,044 Milliarden Euro plus Zinsen zahlen. Ein russisches Berufungsgericht hat ein erstinstanzliches Schadenersatzurteil bestätigt, wie die RBI mitteilt. Man werde Berufung einlegen.

Durch das Urteil ergeben sich "keine zusätzlichen Belastungen auf die Erfolgsrechnung des RBI-Konzerns", wie es in der Aussendung heißt. In der 2024er-Bilanz wurden dafür Rückstellungen in Höhe von 840 Millionen Euro gebildet. Einen Teil des Geldes will sich die RBI aus dem Vermögen holen, das Rasperia im österreichischen Baukonzern Strabag liegen hat: Voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 werde der RBI-Konzern Klage gegen Rasperia in Österreich einbringen.

Hintergrund: Sanktionen nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine
Ausgangspunkt in dem verworrenen Fall sind die Sanktionen des Westens gegen Russland nach dem Überfall auf die Ukraine im Jahr 2022. Rasperia kann wegen der Sanktionen nicht auf ihren Aktienanteil an der Strabag zugreifen und hat die restlichen Kernaktionäre (Familie Haselsteiner, Raiffeisen Holding Niederösterreich-Wien und Uniqa) auf Schadenersatz verklagt. In dieser Causa sah sich die RBI zu Unrecht zwischen die Fronten geraten: Vollstreckt haben die russischen Gerichte das Urteil gegen die RBI wegen ihrer Verbindung zur Raiffeisen Holding NÖ-Wien. Diese besitzt über die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien Anteile an der RBI, die wiederum das Zentralinstitut der Raiffeisenlandesbanken ist. 

Rasperia, die dem sanktionierten russischen Oligarchen Oleg Deripaska gehörte, besitzt 24,1 Prozent an der Strabag. Deripaskas Anteil wurde 2023 durch eine Kapitalerhöhung verwässert und von damals 27,8 unter die Sperrminorität von 25 Prozent gedrückt. Offiziell hat Deripaska nach einer Übertragung seiner Rasperia-Anteile an die russische Iliadis JSC keine Kontrolle mehr über die Rasperia. Demnach würden ihm die Milliarden der RBI nicht zufließen. 

Weg frei für Verkauf
Nach dem Urteil des Berufungsgerichts könnte bei der RBI der Weg für einen Verkauf (oder Teilverkauf) der Russland-Tochter frei werden. Derzeit kann die RBI nicht über ihren Anteil an der AO Raiffeisenbank bestimmen. Russland hatte zur Sicherung der Zahlung ein Verfügungsverbot verhängt. Man gehe davon aus, dass dieses nach Zahlung des Schadenersatzes aufgehoben wird, heißt es bei der RBI.

Das Institut hat mehrfach betont, dass es an einem Ausstieg in Russland arbeite. Beobachter orteten indes einen begrenzten Nachdruck, darunter die Europäische Zentralbank (EZB) und das US-Finanzministerium, die im Vorjahr wegen einer rascheren Reduzierung des Russland-Geschäfts urgierten. Umgekehrt steht ein Verkauf nicht im Interesse des Kremls, der einen Abfluss ausländischen Kapitals und einen weiteren Anschlussverlust beim internationalen Transaktionswesen fürchtet. Bereits früher wurden europäische Banken an Transaktionen gehindert. 2024 sank das RBI-Kreditvolumen in Russland laut Angaben der Bank um rund 30 Prozent auf 4,2 Milliarden Euro. (eml)