Geldwäscheprüfung: IWF-Team kommt nach Österreich
Österreich wird nach fast einer Dekade wieder von der internationalen Financial Action Task Force (FATF) auf seine Geldwäschestandards überprüft. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist sich sicher, dass Österreich diesmal besser aussteigt.
Bei der letzten umfassenden Überprüfung durch die FATF 2015/2016 wäre Österreich fast als ausgewiesener Geldwäschesünder gebrandmarkt worden. Nur knapp entging die Republik einer Einordnung auf der "grauen Liste", auf der sich Länder wie Haiti und Syrien befinden. Nun steht eine neue Überprüfung vor der Tür.
Die von den G7-Nationen gegründete und an die OECD angehängte internationale FATF wird Österreich ab November 2024 über ein Jahr lang unter die Lupe nehmen. Ein Prüfteam des Internationalen Währungsfonds (IWF), mit dem die FATF zusammenarbeitet, soll im zweiten Quartal 2025 in Österreich vor Ort sein, wie aus Unterlagen der österreichischen FMA hervorgeht. Ein Abschluss des Prozesses wird mit Februar 2026 erwartet, wenn in einer FATF-Plenarsitzung in Paris der Länderbericht präsentiert wird.
Rückgang bei Problemstrukturen
FMA-Chef Helmut Ettl zeigte sich zu Wochenbeginn vor Journalisten auf Nachfrage überzeugt, dass Österreich im Bereich der Finanzunternehmen keine Probleme zu erwarten hat. Seine Behörde habe in den vergangenen Jahren durch Schwerpunktaktionen zu einer Reduktion wesentlicher Risiken beigetragen. Die Korrespondenzbank-Beziehungen in Drittstaaten seien ebenso signifikant zurückgegangen wie die Geschäftsverbindungen zu Offshore-Zentren oder die Back-to-Back-Geschäfte (Treuhandkredite, bei denen die Verbindung zwischen Geldgeber und Empfänger meist schwer zu erkennen ist).
Die FATF werde abseits des Finanzsektors einen Fokus auf den gewerblichen Bereich legen, heißt es bei der FMA. Zu diesem können Händler im Luxusbereich gehören, etwa Juweliere.
Kryptolizenzen in Österreich stark reduziert
Eine Bereinigung hat die FMA in den vergangenen Jahren ebenso bei den Kryptowährungsunternehmen erwirkt. Statt einst rund 30 haben momentan nur mehr zwölf sogenannte VASPs (Virtual Asset Service Providers) eine Registrierung bei der österreichischen Aufsicht. Besonders häufig wurden "Vorratsregistrierungen" unterbunden, wo Dienstleister nicht operativ tätig sind. Die Zahl der Anbieter mit Austro-Erlaubnis dürfte weiter schrumpfen. "Ich bin sicher, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange ist", sagte Vorstand Eduard Müller.
Auf die Fahnen kann sich die FMA die Verweigerung prominenter Registrierungskandidaten heften. Der US-Riese FTX, der 2022 nach einem Bilanzskandal milliardenschwer in die Pleite geschlittert war, hatte davor ebenso wenig eine Registrierung in Österreich erhalten wie der global größte Handelsplatz Binance, dessen Gründer unlängst in den USA wegen der Umgehung von Geldwäschevorschriften zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
Verdächtige Transaktionen
Für die Prüfung des Kryptobereichs setzt die Aufsicht seit über einem Jahr mit dem US-Tool Chainalysis und dem Wiener Projekt Iknaio parallel zwei Anwendungen ein, die Transfers auf der Blockchain analysieren beziehungsweise verdächtige Überweisungen identifizieren. Europaweit gebe es wenige Aufsichten, die den Bereich ähnlich engmaschig überwachen, sagen die FMA-Chefs.
Was die Geldwäscheprävention betrifft, bereitet sich die FMA nicht nur auf die FATF-Prüfungen vor, sondern auch auf die neue EU-Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti Money Laundering Authority). Sie wird frühestens ab dem ersten Halbjahr 2028 rund 40 Finanzunternehmen – es handelt sich um die risikoreichsten – direkt beaufsichtigen. Alle anderen, kleineren Finanzbetriebe werden weiterhin direkt von den nationalen Behörden beaufsichtigt. Allerdings wird die AMLA hier erstmals für ein einheitliches Vorgehen sorgen. Das neue Organ wird länderübergreifend für Auslegungsfragen im Geldwäschebereich zuständig sein. Die nationalen Behörden müssten sich danach richten.
Sanktionsüberwachung
Wenigen sei bisher bewusst, dass die AMLA auch für Finanzsanktionen zuständig sein wird und damit laufend das Einfrieren von Geldern sanktionierter Personen überwacht, betonte Ettl. Bis jetzt seien Banken hier im Einzelfall vorgegangen. Künftig müssen sie sicherstellen, dass Systeme existieren, die eine Umgehung verhindern. Gleichzeitig habe die AMLA mittelbar auch gewisse Befugnisse bei Nichtfinanzunternehmen, etwa aus dem Gewerbe oder bei Gruppen wie Rechtsanwälten, wo sie gewisse Standards einfordern kann. "Die AMLA wird eine sehr starke Behörde werden", so Ettl.
Und sie wird wohl auch nicht kostenlos. Bezahlen müssen – wie üblich im Aufsichtsbereich – die Beaufsichtigten. (eml)