Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ein Risikoklassifizierungsmodell implementiert, das die von ihr beaufsichtigten Institute hinsichtlich ihrer Exposition punkto Geldwäsche einstuft. Demnach gelten fünf Prozent der Häuser (vorwiegend, aber nicht nur Banken) als hochanfällig, in problematische Transaktionen involviert zu werden. Ausschlaggebend für die Klassifizierung sind Kriterien wie bestimmte Geschäftsmodelle oder Region der Geschäftstätigkeit und Beziehungen zu Off-Shore-Zentren sowie Treuhandstrukturen bei den Kunden: "Wenn der wirtschaftlich Berechtigte nicht mit dem Eigentümer übereinstimmt, ist es für uns von besonderem Interesse", sagt FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller.

34 Finanzunternehmen würden unter diese Gruppe subsumiert, die man künftig mit einer höheren Frequenz und tiefer prüfen will. Diese fünf Prozent der Unternehmen seien nur jene mit höherem Risikopotenzial, sie stünden nicht automatisch in Verbindung mit Geldwäsche, wie betont wird. Weitere 15 Prozent werden in dem FMA-Modell mit erhöhtem Risiko eingestuft, 28 Prozent fallen in die Gruppe "moderat" und das Gros mit 52 Prozent erhält den Risikovermkerk "niedrig".

Behörde unter Rechtfertigungsdruck
Man werde bei der Geldwäscheprävention weiter eine Null-Toleranz-Politik verfolgen. "Österreich ist keine Schmuddeldestination", sagte Vorstandskollege Helmut Ettl, bei der Präsentation des Jahresberichtes 2016. Beide Vorstände waren bemüht zu betonen, dass die Härte der FMA in den vergangenen Jahren das Vertrauen in den Finanzmarkt Österreich gestärkt habe.

Die Behörde steht unter zweifachem Rechtfertigungsdruck: Zum einen hatte heuer der Finanzminister eine Zusammenlegung der Bankenaufsicht von OeNB und FMA in den Raum gestellt. Aus heutiger Sicht bleibt die Aufsicht zwar zweigeteilt, wenngleich das Finanzministerium – wie auch der Rechnungshof – weiter schlankere Strukturen wünschen. Auf der anderen Seite stehen die geprüften Unternehmen, die der FMA im Vorjahr 56,5 Millionen Euro überwiesen – den Löwenanteil unter den Einnahmen: Rund vier Millionen wurde der Behörde vom Bund zugewiesen, Gebühren und sonstige Erträge machten 6,2 Millionen Euro aus.

Die Vor-Ort-Prüfungen der FMA haben von 2012 mit 38 auf 62 im Jahr 2016 zugelegt. Bei den unter die Lupe genommenen Unternehmen hat die gestrenge FMA denn mitunter auch einen schweren Stand. Bei den tatsächlich angestrengten Verwaltungsverfahren hat es aber in den vergangenen Jahren eine kräftige Reduktion gegeben.

"Compliance verbessert"
"Die Verwaltungsstrafverfahren sind von 531 im Jahr 2012 auf 160 im Jahr 2016 stark zurückgegangen. Das ist darauf zurückzuführen, dass wir präventiv aktiv sind. Das hat die Compliance in den Unternehmen in den vergangenen Jahren zunehmend verbessert“, sagt Kumpfmüller.

Die höchste rechtskräftig verhängte Verwaltungsstrafe habe 2016 bei 83.000 Euro gelegen, vier Geschäftsleiter mussten wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten gehen.

Die FMA sei Verbraucherschutz, Wohlverhaltensaufsicht, Solvenzaufsicht in einem. Die integrierten Aufsicht sei die richtige Antwort auf die Vernetzungen am Finanzmarkt, weil nur auf diese Weise ein aufsichtsrechtlicher Überblick über wechselseitigen Ansteckungspotenziale gegeben sei, sagten die Vorstände.

Auf gutem Weg
Die Eigenmittelquote der Banken in Österreich ist laut FMA-Angaben seit 2008 von rund elf auf 17,8 Prozent gestiegen, die Kernkapitalquote von 7,5 Prozent auf 14,7 Prozent. Die Versicherungen kamen 2016 auf eine Solvabilitätsquote von 261 Prozent – rund 20 Prozentpunkte mehr, als im Jahr davor. "Auch unter Berücksichtigung jeder Vorsicht, die einem Aufseher eigen ist, war 2016 ein erfolgreiches Jahr für den Finanzmarkt und die Aufsicht. Unsere Stabilisierungsmaßnahmen haben gewirkt", so Ettl.

Einer der Schwerpunkte beim Verbraucherschutz für das laufende Jahr wird unter anderem auf der Bail-in-Thematik liegen: Die österreichischen Banken haben Anleihen im Wert von über 88,6 Milliarden Euro an Anleger und Investoren verkauft, die im Pleitefall herangezogen werden, bevor die Steuerzahler als Retter einspringen müssen. Bei diesen so genannten Bail-in-fähigen Wertpapieren geht es größten Teils um unbesicherte Bankanleihen aber auch um additional Tier 1-Kapital, so wie Hybrid- und Nachranganleihen.

Papiere im Wert von 20 Milliarden sollen heuer fällig werden. Sie müssten also von den Banken, die sich refinanzieren müssen, neu emittiert werden. Die FMA will hier genau hinsehen, an wen was genau über welche Wege vertrieben wird.

Kleinanleger mit hohen Nachrang-Risiken
Kleinanleger halten allein ein Ausmaß von 20,4 Milliarden Euro an diesen Bail-in-fähigen Wertpapieren. Vor allem am österreichischen Genossenschaftssektor hätten Banken – insbesondere in den Jahren nach der Finanzkrise – Partizipationsscheine über den Bankschalter an Kunden verkauft, so Kumpfmüller. "Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Kunden informiert werden, dass sie solche Papiere halten, dass damit ein Totalausfall einher gehen kann und dass die Einlagensicherung nicht für diese Papiere gilt. Wir sehen uns das im Moment genau an und holen Informationen von den Banken ein", so Kumpfmüller. Bei den Fremdwährungskrediten hat die FMA heuer bereits die Banken zu einer engmaschigen Informations- und Maßnahmenpolitik verpflichtet. (eml)