Fonds-Kickbacks: VKI und RLB NÖ-Wien einig über Rückzahlung
Mit der RLB Niederösterreich-Wien hat sich eine weitere Bank mit Konsumentenschützern über eine Rückerstattung von Fondsprovisionen geeinigt. Die genauen Beträge bleiben unklar.
Kundinnen und Kunden der RLB NÖ-Wien, die bei der Bank bis zum 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt gekauft haben, sollen Bestandsprovisionen zurückerhalten, die die Bank von den Kapitalanlagegesellschaften (KAG) bekommen hat. Darauf einigte sich das Institut mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Der Schritt erfolgt, nachdem es Ende 2024 bereits mit der Bank Austria und Anfang 2025 mit dem Erste-Bank- und Sparkassensektor zu einer Lösung gekommen war. Um eine Rückerstattung zu erhalten, ist für RLB-Kundinnen und -Kunden eine Anmeldung an der VKI-Sammelaktion bis zum 31. Dezember 2025 nötig, teilt der Verein in einer Aussendung mit. Die Bank werde dann "einen individuellen Rückerstattungsbetrag anbieten“, heißt es, ohne genauere Details.
Auffassungsunterschiede
Der Streit schwelt seit Längerem. Banken erhalten von KAGen für vermittelte Fonds in der Regel Provisionen – und zwar so lang das Produkt im Portfolio des Kunden liegt. Es handelt sich um Geld, das Kunden via Fondskosten am Ende selbst zahlen. Legen die Institute diese Provisionszahlungen nicht offen, sind sie nach VKI-Rechtsauffassung unzulässig und daher zurückzuerstatten.
Nach Ansicht des VKI war die Offenlegung in der Vergangenheit unzureichend. Dies – so der VKI – über die gesamte Bankenbranche hinweg. Verletzt seien dabei die Regeln des damals gültigen Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 1996/2007/2018) worden. Die Banken sind regelmäßig anderer Auffassung.
Banken ohne Bestandsprovisionen
Wohl aber nicht alle. Einige Institute haben sich entschieden, Fonds nur noch ohne Bestandsprovisionen zu vermitteln. Zu lesen hier. In dieser Recherche zeigte sich ebenfalls, dass es alles andere als leicht ist, im Vorhinein zu erfahren, wie viel eine Bank von einer Fondsgesellschaft bekommt. (eml)















