Österreichs Aufsichtsbehörde FMA informiert wieder über einen vermeintlichen Finanzdienstleister, der hierzulande keine Geschäfte erbringen darf: Diesmal betrifft die Investorenwarnung die Krypto-Plattform "Deutsche Group", welche auf ihrer Webseite unter anderem mit schnellen Transaktionen, Sicherheit und Zuverlässigkeit wirbt.

Laut FMA ist die angebliche Firma allerdings gar nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es sei dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (Paragraf 1 Absatz 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet. Bei der Veröffentlichung beruft sich die FMA auf den Paragrafen 4 Absatz 7 des Bankwesengesetzes.

Zahl vermeintlich unseriöser Anbieter unverändert hoch
Die FMA hat im Jahr 2021 112 Investorenwarnungen ausgegeben. Das ist um ein Drittel beziehungsweise sind 28 Warnungen mehr als 2020. Auch liegen die Veröffentlichungen damit deutlich über dem Spitzenwert von 2019. Im Jahr 2022 hat die FMA bislang 81 Investorenwarnungen veröffentlicht (siehe Tabelle unten).

Die FMA kann gemäß den Rechtsvorschriften die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Finanzgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. (cf)


Zum Vergrößern auf das Bild klicken.