Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt mit 1. Jänner 2026 die Zuständigkeit für die Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen im österreichischen Finanzsektor von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Damit ist der letzte Schritt der bereits 2024 beschlossenen Reform abgeschlossen. Die FMA wird künftig zentrale Behörde für die Einhaltung von Finanzsanktionen und stärkt ihre Rolle als umfassende Aufsichtsinstanz für die Integrität des Finanzmarkts.

Integrität des Finanzplatzes im Fokus
"Österreich ist exponiert – als kleine, offene Volkswirtschaft, wegen der geografischen Lage und seiner Rolle als Tor zu Zentral- und Osteuropa", erklärt FMA-Vorständin Mariana Kühnel. "Wir können uns in Sachen Integrität des Finanzplatzes keine Blöße erlauben."

Auch FMA-Vorstand Helmut Ettl betont die Bedeutung der Maßnahme: "Finanzielle Integrität ist eine Grundlage für wirtschaftliche Freiheit und Wohlstand." Ein sauberer Finanzplatz sei "eine Infrastruktur des Vertrauens, die Bürger, Unternehmen und den Staat vor Missbrauch schützt".

Erweiterter Aufsichtsbereich für alle Finanzmarktteilnehmer
Künftig fallen alle Finanzmarktteilnehmer – darunter Banken, Zahlungsinstitute, Kryptowerte-Dienstleister und Versicherungsunternehmen – unter den Anwendungsbereich des Sanktionengesetzes und damit in die Zuständigkeit der FMA. Die Institute müssen Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Vermeidung von Verstößen und Umgehungen von Sanktionen einrichten. Meldungen zu Finanzsanktionen sind künftig direkt an die FMA zu richten.

"One-Stop-Shop" für AML/CFT und Sanktionen
Mit der Reform bündelt die FMA künftig die Aufsicht über Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention (AML/CFT) sowie Finanzsanktionen. Dadurch soll die Wirksamkeit der Aufsicht weiter erhöht werden.

"Dieser integrierte Ansatz macht die FMA zu einem 'One-Stop-Shop' für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Durchsetzung von Finanzsanktionen", so Ettl. Finanzsanktionen werden vollständig in das bestehende Aufsichtsinstrumentarium integriert – von Marktzugangsverfahren und Fit-&-Proper-Tests über Vor-Ort-Prüfungen bis hin zu Verwaltungsstrafen. "Dafür wurden bestehende Systeme und Prozesse angepasst und weiterentwickelt, um eine effiziente und praxisnahe Umsetzung sicherzustellen."

Neben klassischen Aufsichtstätigkeiten wird die FMA künftig auch Freigabeverfahren für eingefrorene Vermögenswerte durchführen. Derzeit sind davon in Österreich rund 2,5 Milliarden Euro betroffen. Zudem wird die Behörde Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit Finanzsanktionen führen.

Synergien durch kombinierte Prüfungen
"Die Kombination von AML/CFT- und Sanktionsprüfungen hebt erhebliche Synergien und steigert die Effizienz und Effektivität in der Aufsicht", so Kühnel. "Sie ermöglicht eine umfassendere Sicht auf Risiken und systemische Schwachstellen und reduziert Doppelprüfungen und Doppelmeldungen für beaufsichtigte Unternehmen."

Auffälligkeiten im AML/CFT-Bereich können demnach auch Hinweise auf Defizite bei der Einhaltung von Sanktionen liefern – insbesondere bei komplexen Konzernstrukturen oder grenzüberschreitenden Transaktionen. Ab 2026 haben Finanzmarktteilnehmer damit nur noch eine zentrale Aufsichtsbehörde mit klaren Zuständigkeiten und abgestimmten Prüfzyklen.

Vorbereitung gemeinsam mit der OeNB
Im vergangenen Jahr hat sich die FMA im Rahmen des Kompetenzübergangs eng mit der OeNB abgestimmt. Der Wissenstransfer wurde sichergestellt, Ressourcen und Fachkompetenz aufgebaut. So führte die FMA bereits erste Vor-Ort-Prüfungen im Namen der OeNB durch, bearbeitete Anträge zur Freigabe eingefrorener Vermögenswerte und wertete Meldedaten aus. Zudem fanden mehrere Vorbereitungstermine mit der Wirtschaft statt.

Für das kommende Jahr plant die FMA rund 30 kombinierte Vor-Ort-Prüfungen sowie 20 Vor-Ort-Einsichtnahmen in den Bereichen AML/CFT und Finanzsanktionen. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass kombinierte Maßnahmen deutlich wirksamer und effizienter seien als isolierte Prüfungen. (mb)