Die Win Energie Invest AG hat in Österreich eine Genussrechtsbeteiligung öffentlich angeboten, jedoch keinen nach den Bestimmungen des KMG erstellten und kontrollierten Prospekt veröffentlicht (§ 16 Z 1 KMG). Das schreibt die FMA auf ihrer Homepage. In diesem Zusammenhang wurde auch die Meldung zum Emissionskalender gemäß § 13 Abs 1 KMG unterlassen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig. (eml9