Ab dem Jahr 2026 wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) und nicht mehr die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) die völkerrechtlichen Sanktionen gegen Länder wie Russland oder den Iran überwachen. Das hat der neu zusammengesetzte Nationalrat diese Woche beschlossen.

Damit kann die FMA künftig auch die Einhaltung der Sanktionsmaßnahmen durch Versicherungsunternehmen (inklusive Schadensversicherung), Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU), Alternative Investmentfonds, E-Geldinstitute und Kryptowerte-Dienstleister überwachen. Sie kann Anzeigen in diesem Bereich entgegennehmen und Verwaltungsstrafverfahren einleiten.

Interessenskonflikt durch Wirtschaftsprüfer
Die Sanktionen-Überwachung zur FMA zu verlagern, ergibt Sinn, denn die Behörde beaufsichtigt die Unternehmen bereits hinsichtlich der Geldwäscheprävention. Es werden also weitgehend idente Prüfbereiche zusammengelegt, was nicht nur effizienter ist, sondern auch einen suboptimalen Zustand beseitigt: Die OeNB als bisherige Sanktions-Aufseherin hatte für die Vor-Ort-Prüfungen externe Wirtschaftsprüfer engagiert. Das rief zum einen finanzielle Bedenken hervor. Starke Kritik gab es außerdem wegen der möglichen Interessenskonflikte, da die beaufsichtigten Unternehmen in der Regel auch Kunden der großen Wirtschaftsprüfungskanzleien sind.  

Insgesamt soll die Umgehung völkerrechtlicher Sanktionen erschwert werden. Dazu gehört auch, dass die Verjährungsfristen für die Strafverfolgung verlängert werden. Wo früher eine Einjahresfrist vorgesehen war, sind es nun drei Jahren und einstige Dreijahresfristen steigen auf fünf Jahre. Eine Verlängerung ist nötig, weil die Behörden die komplexen Sachverhalte oft nicht in so kurzer Zeit aufarbeiten können.

Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches
Für die FMA bedeuten die Novellierungen eine starke Ausweitung ihres Wirkbereichs. Sie wird auch für die Überwachung der Proliferationsfinanzierung zuständig sein. Dabei handelt es sich um die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und dazugehörenden Trägersystemen (z.B. Raketen) sowie der zu deren Herstellung verwendeten Produkte (bestimmte Rohstoffe, Rohprodukte), einschließlich des dazu erforderlichen Know-hows (zur Produktion), wie es bei der FMA heißt.

Die FMA wird mit der OeNB bei der Überwachung von Finanzsanktionen ab kommendem Jahr eng kooperieren und diese Aufgaben ab dem 1. Jänner 2026 vollständig übernehmen. Für die Verschärfungen, die die Umgehung völkerrechtlicher Sanktionen erschweren und Geldwäsche bekämpfen sollen, hatten alle Parteien mit Ausnahme der FPÖ gestimmt. Mit der Novellierung werden jahrelang anhängige Empfehlungen der internationalen Geldwäsche-Experten der Financial Action Task Force (FATF) und regulatorische Vorgaben der EU umgesetzt, heißt es bei der FMA. (eml)